Herrsching - Unappetitliche Einzelheiten kamen bei einem Bruderstreit zutage, den das Amtsgericht Starnberg zu verhandeln hatte.
„Die Sache stinkt zum Himmel“, so der Kommentar des Starnberger Amtsgerichtes zu einem Familienstreit in Herrsching. Der Zwist mit dem eigenen Bruder brachte einen Handwerker nebst Ehefrau auf die Anklagebank, weil sie sich in Sachen Abwasser nicht einig werden konnten. Dem Ehepaar wurden gemeinschaftliche Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Laut Anklage hat sich die Ehefrau zudem des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Nach gründlichem Einblick in die familiären Zerwürfnisse nahm das Gericht jedoch von einer Verurteilung Abstand. Das Verfahren wurde eingestellt. Zur Auflage machte Richterin Christine Conrad lediglich die Zahlung von je 600 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung.
„War Ihnen bewusst, dass ihrem Bruder der Kot eventuell bis in die Wohnung läuft? Die hätten ja ihr gesamtes Mobiliar wegschmeißen können“, so Richterin Conrad. „Auch wenn Sie zivilrechtlich im Recht gewesen wären, so geht es halt nicht. Die Wahl der Mittel ist sehr fraglich.“ Nicht zuletzt, weil die bisher unbescholtenen Angeklagten auf Anraten ihres Rechtsanwalts den Kanal blockierten, drückten Staatsanwaltschaft und Richterin nochmal ein zu.
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