Herrsching - Das Phantomgerüst macht es deutlich: Was anstelle des zweigeschossigen Einfamilienhauses in der Schönbichlstraße 73 entstehen soll, ragt hoch hinaus. Die Nachbarn laufen Sturm.

Phantomgerüst: Das Haus an der Schönbichlstraße soll einem etwa doppelt so großen Vorhaben weichen. Foto: svj
Die Schönbichlstraße in Herrsching ist das, was Immobilienmakler als Toplage bezeichnen: ruhige Wohngegend, Blick auf den Ammersee. Die Hangstraße ist etwa 1,5 Kilometer lang und hat nicht nur aufgrund ihres Namens eine wechelvolle Geschichte. Die einstige Waldeckstraße war ab 1933 Claus-von-Pape-Straße genannt worden, nach einem 19-jährigen Mann, der 1923 beim so genannten Hitlerputsch auf dem Odeonsplatz „gefallen“ war. Stolz auf diese „Heldentat“ nannten die Herrschinger die Waldeckstraße um, nachdem Papes Mutter von dem seinerzeit bekannten Architekten Ernst Hegemann dort ein Haus hatte bauen lassen. Dieses so genannte Pape-Haus mit dem Hegemannschen Walmdach steht noch immer (Hausnummer 82). Der Straßenname freilich wurde nach dem Krieg schnell wieder gestrichen. Seitdem gibt es die Schönbichlstraße. Ebenso wechselvoll wie die Namensgebung ist die Architektur an dieser Straße. Außer dem Hegemann-Haus gibt es andere großbürgerliche Anwesen - zum Teil um die 100 Jahre alt. Aber es gibt auch neuere Bauwerke wie jenes in der Schönbichlstraße 69, dass Bauwerber Pittino nun für das Grundstück Nummer 73 als Bezug für seine Pläne heranzieht (wir berichteten): ein großer dreigeschossiger Mehrfamilienkomplex, der wie in den Hang hineingepfercht wirkt.
Der Bauausschuss bat bei der ersten Beratung um ein Phantomgerüst und wird es vor der nächsten Sitzung am Montag, 6. Februar, in Augenschein nehmen. Bürgermeister Christian Schiller empfindet die Planung ganz klar als zu groß und zu massiv, fürchtet aber, dass dagegen nichts zu machen ist: „Das sind baurechtliche Versäumnisse aus der Vergangenheit.“ Für den östlichen Teil der Schönbichlstraße gibt es nämlich keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. „Und würden wir jetzt einen aufstellen, würde auch am Renkenbau (Nr.69) Bezug genommen“, so Schiller.
Schiller jedoch befürchtet, dass die Bauwerber das Recht auf ihrer Seite haben, und dass der Bezug ob mit oder ohne Bebauungsplan aus heutiger Sicht derselbe bleibt. In dem Fall käme die Ablehnung der Pläne einer Enteignung gleich, deren Wiedergutmachung die Eigentümer vor Gericht vermutlich einklagen könnten. So gesehen, wären dem Bauauschuss die Hände gebunden. Die Nachbarn freilich hoffen, dass auch ihre Argumente nicht ungehört bleiben. Die Sitzung des Bauausschusses beginnt um 19 Uhr.
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