Wessling/Schäftlarn - Eine Ickingerin (44) wird verurteilt, weil sie ihre Pferde schlecht behandelt hat - Gericht folgt der Einschätzung von Veterinären
Zu 27 000 Euro Geldstrafe ist eine 44-jährige Pferdebesitzerin aus Icking vom Amtsgericht Starnberg verurteilt worden. Die mit 180 Tagessätzen zu je 150 Euro belegte Pferdehalterin hatte sich im Jahre 2010 in drei Fällen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu Schulden kommen lassen. Ihren damals in Wessling in einer Pferde-Pension untergebrachten Tieren hatte die Frau nach Auffassung der Anklage „durch unsachgemäße Haltung und Führung Leid zugefügt“. Zwei Verhandlungstage waren nötig, um die Kriterien für den artgerechten Umgang mit Pferden heraus zu arbeiten:
Trotz der nunmehr ausgesprochenen drastischen Geldstrafe bringt das Urteil für die Verurteilte kein Verbot künftiger Pferde-Haltung mit sich. (Thomas lochte)
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