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Gastronom vor Gericht: Versöhnung schützt vor Strafe nicht

Gastronom vor Gericht: Versöhnung schützt vor Strafe nicht

Krailling - Wegen schwerer Köprerverletzung ist ein Kraillinger Gastronom zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Und das, obwohl der Geschädigte, sein Freund, ihn gar nicht belastete.

Eine Rangelei unter Freunden hat für einen Kraillinger Gastronomen schlimme Folgen. Obwohl sich die beiden nach wie vor verstehen, musste sich der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten. Da er offenbar lediglich versucht hatte, seinen betrunkenen Freund aus einem Taxi zu ziehen, plädierte der Verteidiger auf Freispruch. Anders das Gericht: Richterin Brigitte Braun sah den Tatvorwurf als erwiesen an. Der 49-jährige Kraillinger verließ den Gerichtssaal mit einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage in Höhe von 3000 Euro.

Im April vergagenen Jahreshatte der Kraillinger seinen Münchner Freund zu sich ins Restaurant eingeladen. Offenbar wurde ausgiebig Alkohol getrunken, denn beim Münchner wurden später 2,2 Promille gemessen. Als es nach Mitternacht mit dem Taxi nach Hause gehen sollte, machte der Geschädigte im Fahrzeug eine unliebsame Entdeckung: „Ich hatte kein Geld dabei.“ Da er betrunken war, zog es der 50-Jährige dennoch vor, im Taxi zu bleiben.

Zwei andere Restaurantgäste versuchten laut Schilderung der Taxifahrerin recht rabiat, den Münchner aus dem Wagen zu zerren. Auch der Angeklagte sei dazugestoßen und habe mitgezerrt. „Der Münchner ist dabei immer wieder mit dem Kopf gegen das Innere des Autos gestoßen. Ich habe Blut an seinem Kopf gesehen“, so die Taxifahrerin. Sie fühlte sich bedroht und alarmierte die Polizei.

Nach Anhaben der Taxifahrerin hatte der Angeklagte seinen Freund zwar nicht geschlagen, dennoch hielt das Gericht die gefährliche Körperverletzung für erwiesen. „Bei einer Körperverletzung kommt es nicht unbedingt auf Schläge an“, sagte die Staatsanwältin. Obwohl das Opfer den Angeklagten in keiner Weise belastete und der Gastronom den Münchner am Morgen nach der Tat aus der Klinik abholte, wo dieser mit mehreren Prellungen und einem Fingerriss die Nacht verbracht hatte, kannte das Gericht kein Pardon. „Der Angeklagte hat sich mitbeteiligt, den Münchner aus dem Auto zu ziehen. Es handelt sich dabei um eine nicht unerhebliche Gewalteinwirkung.“ Dass sich Opfer und Täter wieder versöhnt haben, ändere nichts an der Strafbarkeit.

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