München/Krailling - Der Mord-Prozess von Krailling wird am Montag fortgesetzt. Geplant ist die Vernehmung der Mutter von Chiara (8) und Sharon (11). Wir stellen den Verteidiger von Thomas S., Dr. Adam Ahmed, vor:

© dapd
Ein Verteidiger mit Leib und Seele, früher auf dem Fußballfeld, heute im Gerichtssaal: Der Münchner Rechtsanwalt Adam Ahmed.
Der Verteidiger hatte sich einen Namen gemacht, als er im November 2005 den Mörder von Modezar Rudolf Moshammer vertrat. Der Iraker wurde zwar zu lebenslänglicher Haft verurteilt mit besonderer Schwere der Schuld, doch Ahmed hatte sich hundertprozentig für den Angeklagten eingesetzt. Sein damals 25-jähriger Mandant akzeptierte das Urteil allerdings nicht und legte Revision ein.
Vollen Einsatz zu geben, das ist seit Jahren Ahmeds Lebensmotto. In seiner Jugend spielte er beim FC Bayern München Fußball – selbstverständlich als Verteidiger. In den 80er-Jahren wurde er mit seiner Mannschaft Deutscher Fußballmeister der Junioren. Er hatte alle 78 Spiele der Saison mitgemacht. „Ich bin ein Kämpfer, ich kann mich durchbeißen“, sagt Ahmed. Das galt auch für den weiteren Verlauf seines Lebens.
An das Abi schloss sich das Jurastudium an. Währenddessen verfolgte der junge Ahmed Gerichtsprozesse als Zuschauer. Er wusste immer, dass er Verteidiger werden wollte. Aufgrund seiner guten Examensnote hätte er auch in den Staatsdienst gehen können, doch „ich wollte nie zur Justiz“, sagt er.
Dem angeklagten Thomas S. aus Peißenberg (Kreis Weilheim-Schongau), der seine beiden Nichten Chiara (8) und Sharon (11) aus Habgier umgebracht haben soll, will Ahmed beistehen. Er sieht es als seine Hauptaufgabe an, dass ein Gerichtsverfahren für alle Beteiligten ordnungsgemäß abläuft. Und dazu gehöre auch ein starker Verteidiger, sagt der Jurist.
Wenngleich er sich zum aktuellen Fall nicht äußern will, erklärt er generell, dass ein Verteidiger im Falle eines nicht geständigen Mandanten grundsätzlich sehr wohl auf Freispruch plädieren könne. Voraussetzung: Der Freispruch muss im Sinn einer Argumentation juristisch vertretbar sein. „Für mich reichen die Zweifel, der Grundsatz ,in dubio pro reo’ – im Zweifel für den Angeklagten – ist stets zu beachten“, sagt Ahmed. Auf jeden Fall müsse man einen Mandanten in jeder Geschichte ernsthaft hinterfragen. Thomas S. macht im Prozess keine Angaben. Im Ermittlungsverfahren, damals noch mit einem anderen Anwalt, hatte er die schreckliche Tat bestritten.
Im Vorfeld des Prozesses hat Ahmed mit Thomas S. oft gesprochen – mitunter einen ganzen Tag lang, stets ohne Überwachung, wie bei Verteidigergesprächen üblich. Angst hat er dabei nicht empfunden, die treibt ihn auch nicht im Gerichtssaal umher. Er befürchtet keine Lynchjustiz. „Ich mache alles redlich im Sinne sämtlicher Verfahrensbeteiligter“, sagt er.
Bei der heutigen Vernehmung der Schwägerin von Thomas S. sollen sowohl der Angeklagte als auch die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Nebenklage-Anwältin Annette von Stetten hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Bislang gibt es von Ahmed dazu noch keine Stellungnahme.
Angela Walser
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