Walchensee - Nach dem einstimmigen Beschluss des Kochler Gemeinderats für Kleinkläranlagen am Walchensee gibt es noch eine Reihe von offenen Fragen zur Abwasserentsorgung.
Mit der Walchenseeer Kläranlagen-Thematik wird sich demnächst das Tölzer Landratsamt befassen. "Wir prüfen von Amts wegen, ob die Entscheidung des Gemeinderats ordnungsgemäß ist", sagt die für Wasserrecht zuständige Sachgebietsleiterin Cornelia Breiter. Bevor die wasserrechtlichen Genehmigungen für die einzelnen Anlagen erteilt werden können, sei noch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Weilheim (WWA) abzuwarten. Ehe die ausformuliert wird, sollte es freilich noch ein Gespräch zwischen Gemeinde, Landratsamt und der Weilheimer Fachbehörde geben, sagt WWA-Abteilungsleiter Johannes Riedl. "Wir haben nach wie vor starke Bauchschmerzen mit den Kleinkläranlagen."
Sollte die von der Gemeinde beschlossene Lösung zum Tragen kommen, so werde das Wasserwirtschaftsamt hohe Anforderungen stellen – sowohl technischer als auch betrieblicher Art, sagt Riedl. Seine Vorgabe: Die Kleinkläranlagen müssen eine gleichwertige Reinigungsleistung bringen wie kommunale Anlagen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, "fällt die Pflicht zur Abwasserentsorgung an die Gemeinde zurück".
Knackpunkt der Walchenseer Abwasserreinigung ist die Phosphatfällung. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim wird hohe Anforderungen stellen, hat Riedl vorab deutlich gemacht und lässt darüber auch nicht verhandeln. Als Grenzwert gelten zwei Milligramm Phosphat pro Liter Abwasser. "Das ist für an alle bayerischen Seen bindend", sagt Riedl.
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