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Eine Frage der (Schafs-)Ehre

Eisenhofen - Nach vier Jahren ist der Nachbarschaftsstreit um die Schafe von Eisenhofen (wir haben berichtet) zu Ende. Die Tiere werden in Zukunft in einem anderen Teil des Anwesens grasen. Bis der Kompromiss stand, war es ein hartes Stück Arbeit für das Landgericht München.

Landwirt Karl Wassermann zieht seine Schafe vor dem Grundstück des Nachbarn ab. Es gehe ihm um die Ehre seiner Tiere. „Dass meine Schafe stinken, lass ich mir nicht unterschieben“, protestierte er vor Gericht. „Das sind keine Stinktiere.“ Dem Vorsitzenden Richter Hans-Peter Loose lag viel daran, den Streit zu beenden, „bevor die Angelegenheit als Dachauer Schafkrieg in die Annalen eingeht“.

Ein Anwohner hatte vor Jahren gegen den Bauern geklagt. Es geht um eine Handvoll Schafe, die auf der Weide vor seinem Grundstück stehen. Er wollte die Paarhufer weg haben. Die Gründe: penetranter Gestank, Insekteneinflug und Lärmbelästigung durch das Geblöke. Am Dachauer Amtsgericht hatte der Kläger in erster Instanz recht bekommen. Mit Unterstützung des Bauernverbandes ging Wassermann in Berufung. Das Verfahren ruhte zunächst, die Richter hofften auf eine einvernehmliche Lösung. Der Kläger hatte nun aber die Fortsetzung gefordert.

Dazu erschien vor dem Landgericht München II ein Sachverständiger, der einst am Landratsamt Dachau beschäftigt war. Der 64-Jährige bestätigte, dass ein Schaf mehr stinken würde, als ein Rind. Schafe wären im „Geruchsstoffemissionsfaktor“ mit Schweinen vergleichbar. Während er ausführlich auf die physikalischen Werte von Schafausscheidungen einging, schlug Landwirt Wassermann verständnislos die Hände über dem Kopf zusammen. Als der Ammoniakgehalt und die Brennbarkeit bestimmter Stoffe im Kot zum Thema wurden, warf Wassermann ein: „Mir ist bisher noch kein Schaf explodiert.“ Er machte den Vorschlag, ein Schaf in den Gerichtssaal bringen zu lassen, um zu testen, ob es stinke. Diesen Vorschlag verneinte der Richter: „Wir haben es hier schon mit genug Schafen zu tun.“

Wie der Experte weiter ausführte, würden die blökenden Tiere einen Lärm verursachen, der deutlich über den erlaubten Grenzwert für Wohngebiete hinausgehe. Als der Richter auf einer Landkarte sah, dass der Bauer über ein großes Grundstück verfügt, appellierte er nochmals an einen Kompromiss. Doch Wassermann wollte erst nachgeben, wenn der Nachbar seinerseits zugibt, dass die Schafe nicht stinken. Schließlich meinte der Kläger: „Ich habe grundsätzlich nichts gegen Schafe in der Gemeinde, empfinde sie aber subjektiv als störend vor meinem Grundstück und würde es begrüßen, wenn der Beklagte die Schafhaltung dort unterlässt.“ Daraufhin zog Wassermann seine Berufung zurück. Das erstinstanzliche Urteil ist somit rechtskräftig.

Christian Chymyn

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