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Formel-1-Fahrer gegen Tarantel

Dachau - Wenn ein Formel-1-Fahrer einen Konkurrenten ausbremst, dann ist der Jubel groß ob dieser gelungenen Aktion. Wenn jemand dasselbe im normalen Straßenverkehr macht, freut sich keiner, und die Aktion ist nicht gelungen, sondern eine Straftat. Vor allem, wenn es sich bei den Kontrahenten um einen Autofahrer und einen Radler handelt, und die Kräfteverhältnisse deshalb naturgemäß recht ungerecht verteilt sind.

„Es wird von Jahr zu Jahr schlimmer“, beklagte sich nun ein 47-jähriger Radfahrer bei Richter Stefan Käsbohrer vor dem Dachauer Amtsgericht. Autofahrer nähmen keinerlei Rücksicht mehr. Als Radler sei man „so viel Wert wie ein Fliegenschiss auf der Windschutzscheibe“.

Dabei war der Hobbyradler aus dem nördlichen Landkreis gar nicht gegen diese geknallt, sondern gegen die Heckscheibe. Die gehörte zum Auto eines 38-jährigen Dachauers. Der war im Mai dieses Jahres auf der Dachauer Straße in Indersdorf unterwegs, als er im zähfließenden Verkehr von dem Radler überholt wurde. „Er hat mich geschnitten, ich musste ausweichen“, berichtete der Autofahrer.

Nachdem er den Radler dann wieder überholt hatte, habe ihm dieser den Stinkefinger gezeigt. Davon wollte der Radler seinerseits vor Gericht nichts mehr wissen. Der Autofahrer jedenfalls stieg in die Bremsen, der Radler nicht – und knalle ins Heck des Autos. Die Folgen: Ein paar Prellungen, ein paar lockere Zähne, 1400 Euro Schaden am Drahtesel und ein Strafbefehl wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung gegen den Autofahrer.

Dass er sich falsch verhalten hat, das war dem 38-Jährigen klar. Aber er betonte, dass er von dem Radfahrer provoziert worden sei. Der allerdings gab vor Gericht das Unschuldslamm. Er sei im zähfließenden Verkehr ganz normal an den Autos vorbeigefahren. Niemand habe sich aufgeregt, außer der beschuldigte Autofahrer. Beleidigende Gesten? Nein. Provokationen? Nie und nimmer. „Ich habe mich ganz regelkonform verhalten.“

Dass aber auch der Radfahrer recht rücksichtslos unterwegs gewesen sein könnte, deutete ein Zeuge an, der damals ebenfalls von dem Radler überholt worden war. „Der ist in Schlangenlinien durch die Autos. An mir ist er recht knapp vorbeigefahren.“ Da habe er sich schon etwas erschrocken. Und ganz langsam hinter dem Täterauto hergefahren sei der Radler, der ebendies behauptete, auch nicht: „Der ist wie von der Tarantel gestochen hinter dem Auto her.“

Am Tatvorwurf änderte das freilich nichts. Richter Käsbohrer verurteilte den Autofahrer zu einer Geldstrafe von 1350 Euro. Der Radler hätte übrigens auch den Radweg neben der Straße benutzen können. Aber wie der Anwalt des Autofahrers bedauerte: „Manche Radfahrer kennen keine Regeln.“

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