Dachau/Feldgeding - Das Amtsgericht Dachau hat zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt, die bei Feldgeding eine Hanfplantage betrieben hatten. Der Marktwert der Drogen liegt bei 25 000 Euro.

Hanf in rauen Mengen: Die Angeklagten behaupteten dennoch, für den Eigenbedarf angebaut zu haben. Foto: Polizei
Die Qualität des angebauten Rauschgiftes ließ eine höhere Strafe nicht zu. Der Wirkungsgrad der Droge, der bei der Verurteilung eine entscheidende Rolle spielte, lag im unteren Bereich. Beide Angeklagte stammen aus Puchheim. Der eine, ein 22 Jahre alter Kfz-Mechaniker, hatte bereits sechs Vorstrafen in seinem Bundeszentralregister stehen. Er erhielt ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, sein Kollege (23) zwei Monate weniger. Beide müssen zudem eine Geldstrafe in Höhe von 3600 beziehungsweise 2400 Euro zahlen.
Bei der Verhandlung am Mittwoch gaben die Angeklagten an, den Hanf zum Eigenbedarf angebaut zu haben. Handel mit Rauschgift konnte ihnen auch nicht nachgewiesen werden. Aber Zweifel blieben: Weil die Angeklagten angaben, pro Woche etwa drei Gramm Marihuana zu konsumieren, hätte die Ernte der bei Feldgeding in einem Naturschutzgebiet gelegenen Plantage 20 Jahre gereicht...
Bestimmen Sie auf der Karte die Region, aus der Sie Nachrichten angezeigt bekommen möchten.
Facebook 'Like Box' wird geladen...




Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.