Weichs - Während der Erweiterungsmaßnahmen am gemeindlichen Friedhof in Weichs haben Arbeiter ein Hornissennest entdeckt.

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Das Hornissennest am Weichser Friedhof. foto: josef neisser
Bürgermeister Harald Mundl erkundigte sich und bekam die Information, dass ein Entfernen des Nestes, das die Tiere unter ein Kreuz gebaut hatten, weder erlaubt noch erforderlich ist. Von der Weichser Feuerwehr wurde ihm dies auch bestätigt. Wenn man die Tiere in Ruhe lasse, bestehe auch keine Gefahr, hieß es.
Im Zuge dieser Geschichte erhielt der Gemeindechef einige interessante Details zu den Insekten. So wurden Hornissen früher stark verfolgt und deshalb immer seltener, bis sie schließlich unter Schutz gestellt werden mussten. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es heute verboten, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu beschädigen oder zu vernichten.
In seltenen Fällen, etwa wenn bei Kindern bereits allergische Reaktionen auftreten und ein Nest zum Risiko wird, kann die Untere Naturschutzbehörde allerdings eine Ausnahme zulassen.
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