Dachau/Haimhausen - Nach fast vier Monaten sprach Richterin Petra Nolte nun endlich ein Urteil: Der Kaminkehrer Hans F. wurde der fahrlässigen Brandstiftung schuldig gesprochen und muss nun eine ordentlich Geldsumme zahlen.
Ein paar Monate bevor Hans F. (Name geändert) in Rente ging, baute er einer Pächterin in Haimhausen provisorisch einen Ofen ein (wir haben berichtet). Obwohl er die Pächterin darauf hinwies, dass der Kamin noch nicht fertig isoliert sei, nahm sie den Ofen in Betrieb. Die Folge: Ende 2010 brannte es. Am Hof entstand ein Schaden in Höhe von 120 000 Euro.
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Als Kaminkehrermeister ist F. verpflichtet, sich darum zu kümmern, ob der Ofen betriebsbereit ist oder nicht. Sie forderte eine saftige Geldstrafe in Höhe von 13 000 Euro.
Richterin Petra Nolte setzte schließlich ein wenig unterhalb an: Der 66-Jährige muss 8400 Euro bezahlen. Aber auch die Versicherung des Hofes, die bereits 75 000 Euro Schadensersatz bezahlt hat, wird Hans F. noch in Regress nehmen. Der Freundschaftsdienst kommt dem Rentner nun sehr teuer zu stehen.
Regina Peter
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