Dachau - So genannter Rentenverbund mit neuer Betrugsmasche: Angebliche Hilfe bei Gewinnspielkündigung.

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Und wieder eine neue Methode der Abzockerei am Telefon: Der so genannte „Rentenverbund“ wirbt damit, Gewinnspiel zu "kündigen".
Und wieder eine neue Methode der Abzockerei am Telefon: Der so genannte „Rentenverbund“ bot Hannelore K. aus Arnbach (Name geändert) an, an ihrer Stelle drei Gewinnspiele zu „kündigen“. Gegen Bezahlung versteht sich. Das Seltsame ist allerdings: Die Seniorin hat an keinem Gewinnspiel teilgenommen.
Gleich dreimal an einem Tag versuchten die Gauner, Hannelore K. in die Falle zu locken. Zunächst meldete sich der „aufdringliche Herr Marcel Fischer“, so Frau K. Weil die Seniorin vor 1940 geboren sei, könne ihr der Rentenverbund aus der Patsche helfen. Der Anrufer gaukelte Frau K. vor, sie hätte an drei Gewinnspielen teilgenommen. Der Rentenverbund könne sie von zweien befreien. Beim dritten sei die Sache problematisch, doch gegen ein Entgelt von 67 Euro könne „die Laufzeit verkürzt“ werden.
Tatsächlich klingelte es wenige Minuten später erneut, und eine Frauenstimme säuselte etwas von einer „Bestätigung“ für einen Vertrag. „Ich habe abgeblockt und aufgelegt“, roch Hannelore K. den Braten. Doch noch wollte sich der Rentenverbund nicht geschlagen geben.
Plötzlich war Herr Fischer wieder an der Strippe und drängte Frau K. erneut, doch seiner Mitarbeiterin die Fragen zu beantworten. Hannelore K. jedoch blieb standfest und legte auf.
Damit ist der Fall für die rüstige Seniorin aber noch nicht erledigt: „Die hatten alle Daten von mir, sogar die Kontonummer. Woher, weiß ich nicht.“ Die Arnbacherin versichert, in nächster Zeit wie ein Luchs auf ihre Auszüge aufpassen. Nicht selten buchen die Betrüger heutzutage einfach ab.
„Man kann jederzeit zurückbuchen, selbst bei Zweifeln, ob nicht doch ein Vertragsschluss erfolgt ist“, informiert Tatjana Halm, Juristin bei der bayerischen Verbraucherzentrale. Der Kunde müsse über sein Widerrufsrecht informiert werden. Werde dies unterlassen, könne er selbst einen gültigen Vertrag jederzeit rückgängig machen, versichert die Verbraucherschützerin.
Hannelore K. hat die Sache bei der Polizei gemeldet. Sie könnte laut Juristin Halm auch eine Anzeige bei der Verbraucherzentrale Bayern oder bei der Bundesnetzagentur machen. Die Folge: Es ergehen Abmahnungen, Rufnummern könnten gesperrt werden. Da Anrufe gegen den Willen des Angerufenen per Gesetz verboten sind, können Bußgelder bis zu 50 000 Euro verhängt werden.
Übrigens: Einen „Rentenverbund“ gibt es in Deutschland nicht. In Sachen Altersbezüge ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. (zim)
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