422.12.09|Lkr. Dachau|Lkr. Dachau|
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Dachau - Ein 19-Jähriger wird zu Sozialstunden verurteilt, weil er anstößige Fotos in einem Internet-Chatroom versandt hat.
Einer 13-jährigen Dachauerin hat ein arbeitsloser Lagerarbeiter (19) im Sommer 2008 in einen Internetchatroom pornographische Fotos überaus anstößiger Art zugeschickt. Ihm sei langweilig gewesen, bot der wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Amtsgericht Freising angeklagte Heranwachsende aus Eching als Erklärung an.
Eigentlich habe er gedacht, seine Chat-Partnerin sei schon volljährig, sagte der Angeklagte: „Ich habe ihr geglaubt, dass sie 18 ist – und einen entscheidenden Fehler begangen.“ Als die Polizei etwa ein Jahr nach der Tat an seiner Wohnungstür klingelte, stritt er die Vorwürfe ab, was umfangreiche und kostspielige Ermittlungen zur Folge hatte. „Ich habe die Sache damals wohl verdrängt“, sagt der 19-Jährige heute. Auf Frage seiner Anwältin räumt er ein, dass ihm auch peinlich war, was ihm da von den Beamten vorgehalten wurde.
Aus den Ermittlungen geht hervor, dass die 13-Jährige äußert irritiert auf ihre elektronische Post reagierte. Die Mutter stand zum Glück in der Nähe und stürzte sofort zum Computer.
Dass der Angeklagte gleich nach dem ersten Kontakt derart derbe Fotos versandte, konnte Jugendrichter Christian Baier kaum nachzuvollziehen. Nach kurzem Zögern, während man ihm die Anstrengung anmerkte, nach den passenden Worten zu suchen, fragte Baier: „Auf gut bayerisch: Warum hast du deinen Penis ausgepackt? Warst Du denn so stolz darauf?“ Der Angeklagte senkt den Kopf, verneint bescheiden. Er habe sich in einer schwierigen Phase befunden. Daheim nicht unbedingt freiwillig ausgezogen, habe er sich allein gefühlt. „Ich suchte wohl einfach Kontakt.“
Die Jugendgerichtshilfe bestätigt ihm Kontaktschwierigkeiten mit Gleichaltrigen und geht von einer „Verzweiflungstat“ aus. Der Angeklagte habe stets sehr zurückgezogen gelebt. Als Legastheniker besuchte er mehrere Förderschulen. Nachdem die Polizei ihn als Schuldigen ermittelt hatte, luden ihn Vater und Mutter ein, zurück ins elterliche Nest nach Unterschleißheim zu kehren. Aus eigenem Antrieb nimmt er seit kurzem auch psychologische Hilfe in Anspruch.
Der 19-Jährige ist nicht vorbestraft und verdient kein eigenes Geld. Das Gericht stellte das Verfahren gegen Auflagen ein, verdonnerte ihn zu 40 Sozialstunden. (an)
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