Dachau - Das Landesamt für Denkmalpflege kartiert zurzeit in ganz Bayern tausende von Bodendenkmälern. Auch der Dachauer Raum ist in den nächsten drei Jahren an der Reihe. Zurzeit gibt es im Landkreis 161 Bodendenkmäler. Manchen Bauherren sind sie kein Schatz, sondern ein Schaden.
Und wenn sie noch so genau suchen, die Denkmalpfleger vom Landesamt: Die Reste eines Kolosseums werden sie im Landkreis Dachau nicht finden. Und wohl auch kein Königsgrab mit unbezahlbaren Grabschätzen. Über das, was in unseren Landen teils unentdeckt, teils kartiert unter der Erde schlummert, können Archäologen in Rom oder Athen nur müde lächeln. Denn bei uns müssen sich Denkmalpfleger mit alten Knochen und mittelalterlichen Siedlungsresten zufrieden geben. Der Fund eines mittelalterlichen Goldschatzes nahe Schwabhausen vor ein paar Jahren gilt da schon als Sensation.
Trotzdem wacht das Landesamt für Denkmalschutz mit Argusaugen über Bayerns Bodenschätze. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz aus dem Jahr 1973 verpflichtet zur Sicherung der Bodendenkmäler. Jetzt erfasst das Landesamt seit einigen Jahren die Denkmäler noch einmal neu.
Johann Liebl vom Landratsamt berichtet, es gebe derzeit zwar eine Liste, in der die Bodendenkmäler im Landkreis eingetragen sind. „Aber da ist die genaue Lage nicht festgehalten“, schränkt Liebl ein. Die Nachqualifizierung durch das Landesamt werde dazu führen, dass die einzelnen Bodendenkmäler genauer lokalisiert werden können. Liebl: „Das hat einen Vorteil: Die Verdachtsfläche ist dann nicht mehr so groß.“ Bei Bauarbeiten müsse dann nicht mehr so großflächig gesucht werden.
An einem wird die Nachqualifizierung des Denkmalamts aber nichts ändern: Für Bauherren sind die Bodendenkmäler ein Ärgernis. Befindet sich ein Bodendenkmal im Baugrund, ist vor Baubeginn eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt einzuholen. Dann wird das Abtragen der Bodenschichten wissenschaftlich begleitet. Stoßen die Wissenschaftler dann tatsächlich auf einen bedeutsamen Fund, kann eine archäologische Ausgrabung folgen. Die Kosten dafür liegen laut Denkmalamt-Pressesprecher Nemec „fast ausnahmslos unter einer Obergrenze von wenigen tausend Euro“. Bezahlen muss das der Bauherr.
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