017.12.09|Lkr. Ebersberg|Lkr. Ebersberg|9
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Markt Schwaben - Dem Angeklagten zitterte die Stimme, der 33-Jährige schluchzte immer wieder. „Es war nie Absicht“, sagte er vor dem Ebersberger Amtsgericht.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei auf dem Laptop des 33-jährigen Mannes aus Markt Schwaben Hunderte kinderpornographischer Bilder, zudem Videos. Darunter zehnjährige und noch jüngere Mädchen beim Geschlechtsverkehr mit älteren Männern. Die Kinderpornos hatte sich der Angeklagte laut eigener Aussage auf einer Tauschbörse im Internet besorgt. Eines der Videos hat er auf jener Tauschbörse anderen Nutzern zum Runterladen zugänglich gemacht. Der Vorwurf: Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften.
Vor Gericht bestritt der Mann, im Internet explizit nach Kinderpornos Ausschau gehalten zu haben. „Ich habe ungezielt nach Pornos gesucht“, sagt er. „Und als ich gemerkt habe, was es ist, habe ich die Datei gelöscht.“ Der Staatsanwalt nahm ihm die Geschichte nicht ab. „Sonderlich glaubwürdig klingt das nicht“. sagte er. Der Angeklagte wurde 2004 bereits wegen eines ähnlichen Deliktes zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem verwies der Staatsanwalt auf die große Menge an Bildern, die auf dem Computer sichergestellt wurden. „Da tut man sich schwer, ihnen zu glauben.“ Manchmal stand das Alter der Kinder im Dateinamen, manchmal kamen in den Dateinamen einschlägige Worte wie „pädo“ für pädophil vor. „Was haben Sie denn gedacht, was Sie da runterladen?“ fragte Amtsrichter Otto Kick ungläubig. „Trotz Freundin haben sie solche Dinge gebraucht?“ „Ich habe gedacht, dass ich aufgepasst hätte“, sagte der Angeklagte. Es tue ihm leid. „Ich wollte es nicht.“
Kick verurteilte den Mann schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Bewährungszeit drei Jahre. Der eindringliche Appell des Richters: „Hoffentlich haben Sie’s kapiert – lassen sie die Finger von solchen Sachen! Das nächste Mal gehen Sie unweigerlich ins Gefängnis.“
Als weitere Strafe muss der Mann 1000 Euro an die „Brücke Ebersberg“ zahlen. Sein Anwalt hatte zuvor darum gebeten, auf eine Geldstrafe gänzlich zu verzichten – aufgrund der prekären finanziellen Lage seines Mandanten. Rund ein Drittel seines NettoGehaltes geht für den Unterhalt zweier Kinder drauf. Kick bot dem Verurteilten an, die Geldstrafe in Form von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten.
Von Stefan Sessler
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