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Haus verlost: Anklage wegen 18.000-fachen Betrugs

205.03.10|Lkr. Ebersberg|Lkr. Ebersberg|9
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Artikel: Haus verlost: Anklage wegen 18.000-fachen Betrugs

Baldham - Die Hausverlosung in Baldham im Landkreis Ebersberg ist rekordverdächtig – inzwischen allerdings vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den Veranstalter Volker S. Anklage erhoben in insgesamt 18 294 Fällen.

Der 51-jährige Baldhamer muss sich ab Montag, 15. März, vor dem Landgericht München I verantworten. Der Grund dafür wird von der Staatsanwaltschaft so formuliert: Der Angeklagte habe bisher über seine Ausspielung „mehr als 400 000 Euro“ eingenommen, aber: „Bis heute erfolgte weder eine Verlosung des Grundstücks noch eine Rückzahlung der jeweiligen Einsätze von 19 Euro.“

In einem Gespräch mit unserer Zeitung hatte Volker S. vor zwei Wochen bereits eingeräumt, dass bisher viel weniger als die ursprünglich anvisierten 48 000 Teilnehmer an seinem „Hausgewinnspiel“ Interesse gezeigt hatten und führte dies auch auf die Schwierigkeiten zurück, die ihm die Behörden bei der Genehmigung seiner Verlosung gemacht hatten. „Deswegen dauert jetzt alles länger.“ Er wolle ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof abwarten.

Mehrere Male wurde bisher der Spielmodus geändert. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich der Sachverhalt jetzt folgendermaßen dar:

Der Angeklagte habe ab Ende 2008 über seine Internetseite im gesamten Bundesgebiet die Teilnahme an einer Hausverlosung angeboten. Insgesamt 48 000 Teilnehmer sollten sich anmelden und den Spieleinsatz überweisen, wobei eine mehrmalige Einzahlung möglich sein sollte.

Volker Stiny

Sobald die 48 000 Teilnehmer eingezahlt hätten, sollte durch die Durchführung mehrerer Quizrunden nach dem K.O.-System die Zahl der Spieler auf 100 reduziert werden. Unter diesen verbleibenden Kandidaten, so die Staatsanwaltschaft, hätten dann 100 Preise verlost werden sollen. Haupttreffer: Das Gebäude in der Karl-Böhm-Straße in Baldham. Doch dazu ist es nie gekommen.

„Dem Angeklagten war aufgrund seiner Korrespondenz mit der zuständigen Glücksspielbehörde bekannt, dass die Veranstaltung eines Glücksspiels in Form einer Ausspielung nur mit staatlicher Genehmigung zulässig ist. Eine solche Genehmigung hatte der Angeklagte nicht“, so die Staatsanwaltschaft.

Die Idee der Verlosungsrunde hatte Volker S. aber schon im Mai 2009 fallengelassen. Stattdessen wollte er mit den letzten 100 Kandidaten einen simultanen Wissenstest an 100 Computern durchführen, die drahtlos miteinander verbunden werden sollten. Für die Staatsanwaltschaft ist das nicht stichhaltig genug: „Den Teilnehmern spiegelte der Angeklagte vor, dass die Hausverlosung rechtlich zulässig sei.“

Eine Rückabwicklung hatte der 51-Jährige aber bereits ausgeschlossen: „Ich bin gezwungen, das Spiel bis zum Ende durchzuführen“, sagte er damals. Er habe sich bei seiner Bank erkundigt, was eine Rückabwicklung der 19-Euro-Überweisungen pro Spielteilnehmer kosten würde. „Die Bank hat mir ein Angebot gemacht in Höhe von fünf Euro pro Person. Insgesamt kämen da schnell 150 000 Euro Kosten auf mich zu.“ Volker S. war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Michael Seeholzer

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