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Hausverloser zum Weiterspielen gezwungen

Baldham - Volker Stiny, der Baldhamer Hausverloser, gibt nicht auf. Die Regierungen von Mittelfranken und Düsseldorf, bekannt für ihre harte Haltung im Glücksspiel, „haben meinen Spielverlauf akzeptiert“, atmet er auf. Jetzt droht neues Ungemach.

Auf was kann man sich als Bürger noch verlassen? Eine Frage, die Stiny inzwischen eine Menge Geld kostet. Denn am 1. März 2009 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die den Rundfunkstaatsvertrag betrifft. Das war lange nachdem Stiny sein Hausquiz gestartet hatte. Den Telemedien wurde, so der Baldhamer, eine neue Gewinnspielsatzung übergestülpt. „Das gilt auch für vergleichbare Medien, also das Internet.“ Momentan lässt er durch sein Anwälte prüfen, welche Verpflichtungen er dadurch jetzt gegenüber der Landesmedienanstalt hat. Viel Zeit hat Stiny allerdings nicht. Denn am 1. Juni wird eben dieses neue Gesetz bereits wieder geändert. Die inzwischen aufgelaufenen Kosten für Rechtsberatung, Anwälte, Gutachten etc. bezifferte der 51-Jährige gegenüber der Ebersberger Zeitung auf bis zu 50 000 Euro.

Bis zur letzten Runde soll der Quiz jetzt über das Internet abgewickelt werden. Dann werden noch hundert Teilnehmer im Rahmen einer LAN-Party um das Haus in der Karl-Böhm-Straße in Baldham wetteifern (wir berichteten). Die Verlosungsrunde unter den letzten 100 Teilnehmern musste aufgrund des Behördenvetos ganz gestrichen werden.

Der Bayerische Staat wirtschaftet ganz komfortabel mit Einnahmen aus dem Glücksspiel. Trotzdem vergießt er dicke Krokodilstränen, wenn jemand anderer als er selbst sich mit einem eigenen und originellen Projekt an dieser Einnahmequelle beteiligen will. „Die Grundlage des Glücksspiel-Staatsvertrages ist die Bekämpfung der Spielsucht. In meinem Fall wurde dieser Umstand als Totschlagsargument bemüht, obwohl es keine einzige wissenschaftliche Studie gibt, die eine gesellschaftlich relevante Spielsucht für ein Quizspiel belegen könnte“, ärgert sich Stiny. Er verweist mit Recht darauf, dass die üblichen Telefongewinnspiele reine Glücksspiele seien und es bei ihm keine schnelle Spielwiederholungsmöglichkeit also auch kein Suchtpotential gebe. Zwischen Anmeldung und Spielteilnahme würden in der Regel sogar acht Tage vergehen. Möglicherweise fällt Stiny ja mit der neuen Änderung des Staatsvertrags unter die Bagatellgrenze. Das sei dann der Fall, wenn nicht mehr als 500 Spieler zeitgleich im Internet an einem Spiel teilnehmen könnten. Diese Frage will der Baldhamer „in den nächsten zwei Wochen mit den Behörden abklären“.

Fest steht für ihn eines: „Ich bin gezwungen, das Spiel bis zum Ende durchzuführen.“ Er habe sich bei seiner Bank erkundigt, was eine Rückabwicklung der 19-Euro-Überweisung pro Spielteilnehmer kosten würde. „Die Bank hat mit ein Angebot gemacht in Höhe von fünf Euro pro Person. Insgesamt kämen da schnell 150 000 Euro Kosten auf mich zu“.

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