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Hausverlosung Baldham: Veranstalter Volker S. wegen Betrug zu Bewährung verurteilt

Betrug: Hausverlosung war nicht erlaubt

Baldham - Rund 400.000 Euro soll der Veranstalter der Hausverlosung in Baldham kassiert haben. Nun wurde er vom Münchner Landgericht wegen Betruges verurteilt.

Die Teilnehmer der Internet-Hausverlosung von Baldham (Kreis Ebersberg) können aufatmen. Ihren Beitrag von mindesten 19 Euro werden sie aller Wahrscheinlichkeit zurückbekommen. Der Spiel-Initiator, Volker S. (53), wurde gestern zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.

Punkt 14 Uhr verkündete Vorsitzender Richter Peter Noll die entscheidenden Sätze, die das Leben von Volker S. komplett umkrempeln könnten: „Der Angeklagte ist schuldig des Betrugs in 18 294 Fällen. Er wird zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Dem Verfall von 400 000 Euro stehen Ansprüche der Verletzten gegenüber.“ Letztere Formulierung bedurfte einer genauen Erklärung, die Noll später nachreichte. Demnach ist das Haus in Baldham mit einer so genannten Arresthypothek des Freistaates belastet worden. „Für Ihr Spiel steht das nicht mehr zur Verfügung“, sagte der Vorsitzende am Landgericht München I. Um zu verhindern, dass der 53-Jährige andere Immobilien verzockt, wurde ihm ein absolutes Spielverbot in der Bewährungszeit auferlegt. Und die beträgt drei Jahre ab Rechtskraft des Urteils. Selbiges wird aber vom Verteidiger Guido Bongers angefochten. Der Anwalt hatte bis zum Schluss für die Unschuld seines Mandanten gekämpft – doch erfolglos. „Die Kammer ist der festen Überzeugung, dass es sich bei dem Spiel ab Mitte Dezember 2008 bis zur Beendigung um ein Glücksspiel gehandelt hat“, erklärte der Richter.

Der 53-jährige Veranstalter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Haus habe als einzig nennenswerter Gewinn zur Verfügung gestanden. Das Spiel sei als Glücksspiel beworben worden, „das ist verboten“. Auch der Hinweis der Verteidigung, dass diese Art von Spiel in anderen europäischen Ländern erlaubt sei, konnte das Gericht in seiner Entscheidung nicht beeindrucken: „Noch haben wir keine europäische Lösung.“ Und so lange könne das deutsche Recht angewendet werden. Zudem hielt das Gericht dem Angeklagten vor, dass sein Spiel keine genauen Regeln aufwies. Demnach war die Dauer nicht genau festgelegt, die Frage nach der ausreichenden oder überufernden Teilnehmerzahl ungeklärt. „Es geht nicht, dass einer hergeht und sagt, es gibt ein Glücksspiel, und wer will, kann mitmachen“, sagte Noll. Auch zum begangenen Betrug ließ sich der Vorsitzende intensiv aus. Der 53-Jährige habe sich von Beginn an mit der möglichen Strafbarkeit auseinandergesetzt, rekapitulierte der Richter. Von einem Fachanwalt habe er den dringenden Rat bekommen, die Finger davon zu lassen. Es hätte also kein Verbotsirrtum vorgelegen. Im Übrigen hätten die Teilnehmer keine Gewinnchance gehabt, denn das Geld verbrauchte der Angeklagte anderweitig. Seine Behauptung, es in die Hausrenovierung gesteckt zu haben, konnte er nicht belegen.

Von Angela Walser

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