304.11.09|Lkr. Ebersberg|Lkr. Ebersberg|16
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Steinhöring - Christian B. aus dem Landkreis Rosenheim war gerade von der Jagd gekommen. Er setzte sich mit seiner angeleinten Hündin beim Maibaumfest in Etzenberg, einem Ortsteil von Steinhöring, an die Bierbank und trank eine Maß Bier. Irgendwann lief eine 15-Jährige an ihm vorbei. Die Münsterländer-Hündin, eben noch unter dem Tisch, fiel das Mädchen plötzlich an, biss es in den Oberarm.
Die 15-Jährige blutete, kam ins Krankenhaus und konnte aufgrund der Verletzungen eine Woche lang nicht in die Schule.
Christian B. wurde aufgefordert, seinen Hund wegzubringen und das Fest zu verlassen. Erstes tat er, zweiteres nicht. Er brachte seine Hündin ins Auto und ließ die Scheiben offen, damit das Tier keinen Hitzschlag bekam. Dann kehrte er zum Fest zurück, in der Hand sein Jagdgewehr, das er in einer Tasche aus dem Auto mitbrachte. Er setzte sich wieder an die Bank und aß seine Brotzeit. Gerade hatte es Zank wegen des Hundes gegeben, jetzt hatte der Jäger eine Waffe dabei. Einem Verantwortlichen des Festes wurde es mulmig. Er rief die Polizei. Sie stellte bei Christian B. 1,6 Promille Alkohol fest.
Vor dem Ebersberger Amtsgericht musste sich der Beklagte nun für seine Verhalten verantworten. Die Vorwürfe: fahrlässige Körperverletzung sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz. „Die Waffe durfte ich laut Waffengesetz nicht im offenen Auto lassen, deswegen habe ich sie mit zum Fest genommen“, sagt der Angeklagte. Den Biss stellte er nicht in Abrede. „Der Angeklagte kann aus guten Gründen freigesprochen werden“, sagte sein Anwalt. Er habe nicht selbst gebissen, man könne nicht allen Hunden Maulkörbe verpassen, zudem sei es kein allzu fester Biss für eine Münsterländerin gewesen. Amtsrichter Otto Kick sah das anders: Er verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 4050 Euro (90 Tagessätze á 45 Euro) – wegen fährlässiger Körperverletzung und unerlaubten Führens einer Waffe bei einer öffentlichen Veranstaltung.
Von Stefan Sessler
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