Forstinning - Seit vier Jahren kämpft Robert L. um 15 000 Euro – Geld, das ihm Landratsamt und Regierung von Oberbayern vorenthalten. Die Geschichte eines Kleinkriegs mit Justiz und Behörden.

© Dziemballa
Das Geld im Kamin verheizt: Robert L. vor seinem Haus.
Normalerweise soll der Kaminkehrer ja Glück bringen. Robert L. hält das für einen Aberglauben. Bei ihm hat ein Schlotfeger den Schornstein des Wohnhauses zerstört. Das Unglück begann, als der Schornsteinfeger der Familie in Forstinning (Kreis Ebersberg) eröffnete, ihr Kamin müsse ausgebrannt werden. „Auf meine Frage, ob es auch eine andere Möglichkeit gebe, hat er gemeint, dass er das allein entscheide.“ Bei dem anschließenden Routinevorgang habe sich ein „unkontrollierter Ausbrand entwickelt“, so der Geschädigte. Dabei sei der Kamin so zerstört worden, dass in Folge seitlich Rauchgase austreten konnten.
Eine Totalsanierung bzw. ein Neubau war fällig. Und weil die Familie zwei Kinder hat und im Winter nicht gerne unfreiwillig frieren wollte, musste es schnell gehen. „Das Landratsamt Ebersberg hat uns schriftlich die Kostenübernahme zugesichert und auch eine A-Konto-Zahlung von 5000 Euro geleitet, damit wir gleich das Material für die Handwerker zahlen konnten“, berichtet L. über das Vorgehen der vorgesetzten Behörde.
Das Landratsamt Ebersberg bestätigte die Kritik des Sachverständigen insofern, als die Regierung von Oberbayern sich „eingeschaltet und als Aufsichtsbehörde über das Landratsamt ein Veto gegen dessen Vorgehensweise“ eingelegt habe. Für sie sei die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt. „Das Gerichtsverfahren in dieser Sache läuft noch“, meinte Evelyn Schwaiger, Sprecherin des Landratsamts. Immerhin räumt sie ein, dass durch das Ausbrennen des Kamins der Familie ein Schaden entstanden ist. „Der sollte zunächst über die Berufshaftpflichtversicherung des ausführenden Bezirkskaminkehrermeisters beglichen werden. Da dabei keine Einigung erzielt werden konnte, haben die Geschädigten vor dem Landgericht München II ein Gerichtsverfahren angestrengt.“
Die Kostenübernahmeerklärung des Landratsamts stammt bereits aus dem Jahr 2006, berichtet Robert L. verärgert. Inzwischen ist die Familie mit ihrem Anspruch im Kompetenzgerangel gelandet, den das Landratsamt Ebersberg wie folgt wörtlich beschreibt: „Das Gericht wies darauf hin, dass etwaige Ansprüche gegen den beauftragenden Rechtsträger, in diesem Fall der Freistaat Bayern, zu richten seien und nicht gegen den Beklagten. Das Landgericht München II schloss sich dabei Auffassungen des Oberlandesgerichtes Karlsruhe und des Oberlandesgerichtes München an.“
Für die Regierung von Oberbayern sei die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, was nur so interpretiert werden kann, dass man dort vielleicht der Meinung ist, die Familie L. sei vermutlich selbst schuld, dass ihr der Kaminkehrer einen Schaden zufügen konnte. Für das Landratsamt Ebersberg ist hingegen klar: „Jetzt muss das Landgericht München II erneut in dieser Sache verhandeln und entscheiden, wer für den entstandenen Sachschaden verantwortlich ist.“
Weil die Familie L. zur schnellen Überbrückung für die Sanierung des Kamins vor Jahren einen Überziehungskredit in Anspruch genommen hat, ist sie inzwischen eigener Auskunft nach von der Regierung schon mal gerügt worden. Es gebe auch billigere Möglichkeiten der Kreditbeschaffung, hieß es dort. Robert L. ist sauer: „Wir können uns das Geld nicht aus den Rippen schneiden. Dieser Ton hat mich besonders geärgert.“
Michael Seeholzer
Bestimmen Sie auf der Karte die Region, aus der Sie Nachrichten angezeigt bekommen möchten.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.