Baldham - „Nichts geht mehr“, heißt es derzeit für Spieler aus Bayern, die für 19 Euro ein Haus in Baldham gewinnen wollten. „Spielverderber“ ist die Regierung von Mittelfranken. „Ich darf vorerst keine Bayern mehr annehmen“, bestätigte Hausbesitzer Volker Stiny.

Volker Stiny kämpft wegen seiner Hausverlosung mit den Behörden.
Wenn man bei der Baldhamer Hausverlosung in die Endrunde der letzten 100 Teilnehmer gelangen will, aus denen der Gewinner gezogen wird, muss man ein Quiz durchlaufen. Ist die Hausverlosung also ein Frage-Antwort-Spiel, bei dem man etwas wissen muss um weiterzukommen, oder überwiegt der Zufall? „Es liegt ein Glücksspiel vor, da die Entscheidung über den Gewinner des Hauses überwiegend vom Zufall abhängt“, ist sich die Regierung von Mittelfranken sicher und schickte Stiny eine Untersagungsverfügung. Der hingegen meint zu seinem Gewinnspiel: „Der Quiz ist wissensbasiert und juristisch einwandfrei.“ Seiner Auskunft nach „ruht das Spiel in Bayern, bis das gerichtlich geklärt ist.“ Teilnehmer aus anderen Bundesländern seien nicht betroffen. Die etwa 5000 bayrischen Teilnehmer, „die schon drin sind sind, dürfen nicht mehr mitspielen“ – vorläufig. Da widerspricht ihm die Behörde ebenfalls: „Glücksspiel ist in Deutschland in allen 16 Ländern erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis wurde vom Veranstalter in keinem Bundesland beantragt.“ Eine Rückabwicklung kommt für den Hausverloser eigener Auskunft nach derzeit nicht in Frage. „Das ist höhere Gewalt.“ „Die Rückabwicklung der bereits abgeschlossenen Spielverträge richtet sich nach Zivilrecht und nicht nach öffentlichem Recht“, sagt Günther Kiermeier, Pressesprecher der Regierung von Mittelfranken.
Im nahen Österreich sei übrigens vor gut einer Woche ein Haus einfach verlost worden – nach Absprache mit dem Finanzministerium. „Dort war man der Auffassung, die Besitzerin mache das nicht gewerbsmäßig sondern nur einmalig. Deshalb wurde die Verlosung toleriert.“ Stiny hält den „Glücksspielstaatsvertrag für europarechtswidrig“.
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