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Ortsumfahrungen von Ebersberg und Schwaberwegen: Bürgerwille zählt wenig

Ortsumfahrungen von Ebersberg und Schwaberwegen: Bürgerwille zählt wenig

Ebersberg - Gegen den ausdrücklichen Willen der Kreisstadt hat das Straßenbauamt eine Ebersberger Ostumgehung für den neuen Staatsstraßenausbauplan angemeldet. Das hat die Behörde auf Anfrage bestätigt. Genauso ergeht es Forstinning mit der Westumfahrung Schwaberwegens.

Amtsleiter Claus-Peter Olk sah sich nach eigenem Bekunden zu diesem Schritt „von Amts wegen veranlasst“. Schließlich gebe es einen Landtagsbeschluss zur Ertüchtigung der Staatsstraße von Rosenheim zum Flughafen.

„Wir haben für Ebersberg und Schwaberwegen Machbarkeitsstudien gemacht und so eine sehr gute Basis“, erklärte der Behördenchef. Aus Sicht des Amtes wäre es deshalb unverantwortlich gewesen, trotz des anderslautenden Stadtratsbeschlusses in Ebersberg und des ablehnenden Votums der Forstinninger Gemeinderäte die beiden Vorhaben nicht für die Fortschreibung des Staatsstraßenausbauplanes anzumelden.

Laut Olk sind beide Umgehungsplanungen „als separate Projekte gemeldet“. Bislang rangiert die Ebersberger Ostumgehung in der Dringlichkeitsstufe 1 als Reserve, Schwaberwegens Westumgehung steht in der zweiten Dringlichkeitsstufe. „Wir betrachten aber beide Planungen als Einheit“, betonte Olk.

Bis zum Jahresende wird nach Olks Angaben eine Dringlichkeitsreihung der Ausbauprojekte vorliegen. Diese werde derzeit von einem von der Obersten Baubehörde beauftragten externen Büro vorgenommen. Dabei erfolge eine bayernweite Bewertung. „Es wird also eine übergeordnete Brille aufgesetzt“, so Olk.

Dabei würden auch nichtmonetäre, raumstrukturelle sowie umweltschützerische Gesichtspunkte einfließen. Während dieses Verfahrens würden „Rohdaten auch den Regionalen Planungsverbänden zur Stellungnahme“ übermittelt. Auch der Landtag werde eingebunden, so Olk. Am Ende stehe dann ein Kabinettsbeschluss.

Laut Olk hat das Rosenheimer Straßenbauamt die Ebersberger und Schwaberwegener Planung „als Zahlen, Daten und Fakten“ weitergegeben. „Von unserer Seite erfolgte dabei keinerlei Bewertung“ über Dringlichkeit, Durchsetzungsfähigkeit und vor Ort bestehenden politischen Willen. Letzteren zu respektieren, sei nach wie vor Grundlinie seines Amtes, sagte Olk. „Aus momentaner Sicht stehe ich dazu“, so der Amtschef. „Wo eine Straße dringend erwartet und gewollt ist, da wird als erstes gebaut.“

Gleichwohl ist laut Olk „nicht auszuschließen“, dass Ebersberg und Schwaberwegen einmal trotz ihrer ablehnenden Haltung die Straßen bekommen. „Weil es eben den vom Landtag geäußerten politischen Willen dazu gibt“, rechtfertigt der Amtsleiter seine Bewertung. „Wenn der strukturelle Druck zu groß wird und die Situation auf den betroffenen Straßen unerträglich ist, wird irgendwann der Staat aufgefordert sein, tätig zu werden.“ Derzeit sei dies aber in Ebersberg und Schwaberwegen „noch nicht der Fall“.

Dass sich die beiden Gemeinden mit ihrer Ablehnung ins Aus manövriert haben, will Olk so nicht formulieren. „Sie haben sich eben die Zeit genommen, bis die offenen Fragen des Mobilitätsforums des Kreistags geklärt sind.“ Dieses habe sich einen Zeithorizont von zwei Jahren gesetzt.

Der nächste Staatsstraßenausbauplan wird nach Kenntnis des Amtsleiters erst „in zehn bis 15 Jahren“ aufgelegt. Es komme also darauf an, wo Ebersberg und Schwaberwegen im bald neuen Ausbauplan landeten. „Kommen sie in die erste Dringlichkeitsstufe, dann haben wir für den Fall, dass nach dem Mobilitätsforum der Ebersberger Stadtrat und der Forstinninger Gemeinderat ihre Haltung revidieren, weiterhin einen Planungsauftrag“, sagte Olk. Wenn nicht, könnten sie sich „wohl erst 2020 wieder einreihen“.

Von Eberhard Rienth

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