112.03.10|Lkr. Erding|Lkr. Erding|
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Flughafen - Zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilte das Schöffengericht Erding einen Österreicher. Der 45-Jährige hatte einen Mercedes der E-Klasse für 91 000 Euro angemietet und die Luxuskarosse nach Rumänien gebracht.
Der gebürtige Rumäne lebt seit 1988 in Wien und besitzt die österreichischen Staatsbürgerschaft. Im Oktober vergangenen Jahres lernte er einen Landsmann aus der alten Heimat kennen, der ihm erzählte, dass er sich einen BMW X5 oder einen Mercedes E kaufen wolle, vorher aber das Modell als Mietwagen zur Probe fahren will. Der Angeklagte ging auf die Bitte ein, den Wagen anzumieten, da seine Papiere akzeptiert würden. Merkwürdig war jedoch, dass man extra nach Stuttgart flog, weil angeblich die Autovermieter in Österreich zu teuer sind.
Ausgerechnet in Stuttgart gab es keinen Mercedes E, und einen BMW X5 schon gleich gar nicht. Der 45-Jährige versuchte telefonisch in Frankfurt zu reservieren. Dies scheiterte jedoch an seiner gesperrten Kreditkarte. Also machten sich beide am 31. Oktober zum Flughafen München, wo sich die Sixt-Filiale weitaus kulanter zeigte. Eine freundliche Angestellte konnte zwar die Kreditkarte nicht mit der erforderlichen Sicherheitsleistung von 4000 Euro blocken, ging aber auf die Hälfte herunter. Den beiden stand das Auto für 91 000 Euro zwei Tage zur Verfügung. Es wurden 14 Tage daraus, denn am 14. November tauchte der Angeklagte bei der Polizei in Budapest auf und erstattete Anzeige wegen Diebstahl.
Es habe einen kleinen Unfall gegeben, erzählte er, und als er ausstieg sei ihm der Wagen gestohlen worden. Der ungarischen Polizei fiel allerdings sofort auf, dass der Mercedes nur für zwei Tage geliehen war. Auf die Frage, warum er immer noch damit fuhr, wusste der Österreich-Rumäne nicht anders zu antworten, als mit der halben Wahrheit. Der Mercedes ist seitdem verschwunden - sein Komplize auch. Verantwortlich ist dafür der Angeklagte, denn spätestens als er den Vertrag in den Händen hielt, hätte er wissen müssen, dass die Reise nicht nach Rumänien gehen darf. Die Geschichte seines vermeintlichen Freundes hätte ihn misstrauisch machen müssen, weil für die Anmietung ein nicht unerheblicher Aufwand betrieben wurde und er alles mit seiner Kreditkarte bezahlen musste. Die Antwort des Angeklagten darauf: „Ich bin einfach zu gutmütig“.
Für den Staatsanwalt passte „die Geschichte hinten und vorn nicht zusammen“. Ebenso sah es das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Grimm. (gse)
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