Flughafen - Eine deftige Watsch'n kassierte die Mucground Services (MGS), Bodenverkehrsdienst-Tochter der Flughafen München GmbH (FMG).
Die Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrates hat das Arbeitsgericht München gestärkt. In dem vom Bodenverkehrsdienstler Mucground Services (MGS) angestrebten Verfahren ging es um die außerordentliche Kündigung des Betriebsrates Oliver Engelhardt wegen vermeintlichen Arbeitszeitbetruges (wir berichteten).
Misstrauisch wurde die MGS-Geschäftsleitung, nachdem in der Anwesenheitsliste zu einer Betriebsratssitzung am 17. Dezember 2008 als Beginn 8 Uhr angegeben worden war. Ein Zeuge jedoch gab an, dass Engelhardt um 8.20 Uhr noch nicht in der Sitzung gewesen sei. Die MGS ließ sich nach diesem Vorfall die von einer Drittfirma erhobenen Daten für die Ein- und Ausfahrt bei den Parkhäusern geben und glich diese zurückliegend für drei Monate mit den Anwesenheitslisten des Betriebsrates ab und meinte hier, Unterschiede festzustellen, die eine Kündigung wegen des Arbeitszeitbetruges rechtfertigten.
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