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Auch Deutsches Reich kann Angeklagten nicht helfen

Auch Deutsches Reich kann Angeklagten nicht helfen

Dorfen - Das Amtsgericht Erding hat einen 38-jährigen Arbeitslosen, der sich als Bürger des Deutschen Reiches fühlt, zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht hat dabei dem Arbeitslosen wenig Raum eingeräumt, seine verqueren Ansichten darzulegen. Der Mann wurde wegen Fahrens ohne Führerschein zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Anfang Februar war der Baumaschinenführer aus Simbach/Inn mit seinem Lkw an der B 15 bei Dorfen kontrolliert worden. Seinen Führerschein habe er vergessen, erklärte er den Beamten zunächst. Doch schnell stellte sich heraus, dass er seine Fahrerlaubnis nicht abgegeben hatte, obwohl ein rechtsgültiges Fahrverbot bestand. Den deshalb drohenden Strafbefehl könne er als Deutscher mit der Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nicht anerkennen, erklärte der 38-Jährige den Polizisten. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wies er einen Personalausweis und einen Führerschein des Deutschen Reiches vor, als dessen Bürger er sich fühlt.

Der geschiedene, alleinerziehende Vater eines 15-jährigen Kindes, ist Anhänger der Gruppe Deutsches Reich auf der Gundlage der Weimarer Verfassung mit abstrusen, rechtsgerichteten Anschauungen. Eine sogenannte Kommissarische Reichsregierung (KKR) des Physikers Dr. Matthes Haug, (Präsident der Nationalversammlung) und Florian Davidis (Reichskanzlers) stellt dabei ihren „Bürgern“ eigene Ausweise zur Verfügung und betrachtet sich als exterritorial, weshalb auch keine deutschen Gerichte anerkannt werden.

Der 38-Jährige ließ daher den ersten Prozess platzen und wurde zum zweiten Termin vorgeführt. Da er keine Angaben zur Sache machte und der Zeuge fehlte, musste ein weiterer Termin angesetzt. Wieder musste der Angeklagte vorgeführt werden. Mit dabei waren zwei Gleichgesinnte und ein sogenannter Rechtsbeistand. Auf letzteren musste der Angeklagte allerdings verzichten, da dieser keinerlei juristische Qualifikation hat.

Sein Schlusswort nutzte der 38-Jährige für seine Ansicht, dass die BRD kein Staatsgebiet habe, somit die Gesetze keinen Geltungsbereich. Nach dem Applaus seiner drei Mitbürger, verurteilte ihn Richterin Yvonne Folk zu vier Monaten Freiheitsstrafe, die sie „trotz Bedenken“ auf die Dauer von drei Jahren zur Bewährung aussetzte.

Gert Seidel

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