Dorfen - Weil er mit Reizstoffspray bei einem Streit im Jugendzentrum einen Kontrahenten außer Gefecht gesetzt hat, ist der ehemalige Erdinger NPD-Kreisvorsitzende Robert D. zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der mittlerweile in München lebende 26-Jährige war im August 2007 nach einem Besuch des Volksfestes noch ins Dorfener Jugendzentrum gegangen. Dort wurde er jedoch rasch als NPD-Funktionär erkannt. Weil er gegen die aufgebrachte Menge Reizstoffspray einsetzte und dabei einen Kontrahenten verletzte, handelte er sich jetzt vor der 2. Strafkammer des Landgerichts eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten ein.
Wegen des Reizstoffsprays machte sich D. wegen illegalen Führens einer Waffe strafbar. Denn obwohl Erwerb und Besitz nicht erlaubnispflichtig sind, dürfen Reizstoffsprays nicht auf öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden. Zudem war D. der Aufforderung, das Jugendzentrum zu verlassen, nicht nachgekommen, so die Anklage. Der NPD-Funktionär habe, nachdem er von einem JZ-Besucher vom Hocker gezogen worden sei, auf dem Weg zum Ausgang den Kontrahenten mit Reizstoffspray besprüht und ihm damit Schmerzen zugefügt.
Die Berufungskammer wertete das Geständnis des 26-Jährigen strafmildernd und reduzierte das Strafmaß auf sieben Monate. Als Bewährungsauflage muss der Umschüler 100 Stunden soziale Dienste ableisten. (ötl)
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