306.05.10|Lkr. Erding|Lkr. Erding|6
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Erding - Mit Sozialbetrug und doppelten Rechnungen hat ein Bezirkskaminkehrermeister seine Spielsucht finanziert. Die Quittung ist eine Bewährungsstrafe.
Wegen Betrugs hat das Amtsgericht Erding einen ehemaligen selbstständigen Bezirkskaminkehrmeister zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für seine beiden Mitarbeiter hatte der heute 42-Jährige von Ende 2007 bis April 2008 in sieben Fällen keinen Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungen und er Krankenkassenbeiträge gezahlt.
Allein dadurch entstand den Versicherungsträgern ein Schaden von über 4000 Euro. Im gleichen Zeitraum begann er zudem, per Lastschrift Rechnungen doppelt, manchmal dreimal abzubuchen. In einigen Fällen kassierte er, ohne überhaupt eine Leistung erbracht zu haben. Die lange Liste der Betrügereien summierte sich auf über 3000 Euro. Mit einem Pauschalgeständnis machte es der Angeklagte dem Gericht leicht, denn zwar hatte die Polizei die Einzelfälle überprüft, danach wurde jedoch die Festplatte des Rechners formatiert - und alles war weg.
Bezirkskaminkehrermeister war der Angeklagte seit 1998, geriet aber 2002 in finanzielle Schwierigkeiten. Zum einen weil er sich von seiner Lebensgefährtin getrennt hatte und sein Haus hoch belastet war, zum anderen weil er der Spielsucht verfallen war. Er wandte sich schließlich sogar an Geldverleiher, die ihn massiv unter Druck setzten.
Von der Regierung Oberbayern, welche die fachliche und personelle Zuverlässigkeit der Bezirkskaminkehrermeister überprüft, wurde das Landratsamt im November 2006 darauf hingewiesen, dass der Angeklagte Schulden beim Finanzamt habe. Die fachliche Überprüfung bei 25 der von ihm betreuten 2000 Objekte ergab jedoch nur kleine Mängel. Allerdings gab es weitere Mahnbescheide und die mehrmals vergebliche Aufforderung, Zahlungsvereinbarungen zu treffen und die Unterlagen beizubringen. Schließlich kam es im April 2008 zum Widerruf der Ernennung als Bezirkskaminkehrermeister.
Inzwischen hat er Insolvenz angemeldet und Therapiegespräche zur Spielsucht aufgenommen. Das Haus hat er verloren, lebt bei seiner Mutter im südlichen Landkreis und ist in einer anderen Branche angestellt.
Richterin Yvonne Folk berücksichtigte die Erklärung des Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Martin Paringer, der betonte, dass sein Mandant „massiv von den Geldverleihern bedroht wurde und unter Druck gehandelt hat“. Sie verurteilte den 42-Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Schaden muss er wieder gut machen.
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