Erding/Landshut - Der Gutachter bescheinigt dem wegen vielfacher Vergewaltigung angeklagten Erdinger ein Gewaltproblem und volle Schuldfähigkeit.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Landshut will im Prozess gegen den wegen Vergewaltigung seiner heute 26-jährigen Stieftochter angeklagten Hausmann offenbar auf Nummer sicher gehen. Die Zahl der Fälle wurde am gestrigen Verhandlungstag von 146 auf 66 eingeschränkt. Allerdings sagte Vorsitzende Richterin Gisela Geppert auch, dass sich die in der Anklage dargelegte Gewaltanwendung ebenso strafverschärfend auswirken könne wie die Tatsache, dass dem Erdinger seine Stieftochter zur Erziehung anvertraut gewesen sei.
Ein Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Erding berichtete gestern vom Ergebnis der Wohnungsdurchsuchung. Dabei war eine CD mit knapp 9600 Fotos sichergestellt worden. „90 Prozent davon waren pornografischer oder sexueller Natur, darunter auch harte Pornobilder aus dem Internet“, sagte der Kripobeamte. Auch kompromittierende Fotos der Stieftochter seien gefunden worden sowie die Fotomontage eines Sterbebilds der 26-Jährigen mit dem Datum ihrer Flucht aus dem Elternhaus als Todestag. Der Angeklagte verharmloste dies als „Andenken“.
In der Sammlung des Hausmanns war auch das Foto einer Jugendlichen aufgetaucht, die nackt mit einem Teddy posierte. Der Angeklagte hatte behauptet, das Mädchen nicht zu kennen - bis sich herausstellte, dass sie die Tochter einer früheren Lebensgefährtin ist. Die heute 43-jährige Reinigungskraft aus Wörth zeigte sich vor Gericht ob dieses Fotos „empört“, konnte sich aber nicht mehr erinnern, wann es entstanden war. Genau wusste sie dagegen, dass ihre Mutter vom Angeklagten häufig geschlagen worden sei. Einmal habe er ihr sogar ein Messer in den Rücken gerammt. „Wenn er betrunken war, hat er immer zugeschlagen“, berichtete die Wörtherin.
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