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3. Startbahn: VGH-Präsident rechnet mit langen Verfahren

3. Startbahn: VGH-Präsident rechnet mit langen Verfahren

Erding/Flughafen - Die Startbahn hat bereits jetzt Auswirkungen auf die Justiz: Der 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) wurde in Erwartung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss personell aufgerüstet.

Trotzdem: Vor 2013 rechnet der VGH-Präsident mit keinem Urteil.

Der Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag, MdL Christian Magerl, weiß, dass der für naturschutzfachliche Belange zuständige Mann in der Regierung von Oberbayern Urlaubssperre hat. Denn dort, so Magerl, habe man an den Einwänden des BN schwer zu beißen. Wann der Planfeststellungsbeschluss ergeht, ist noch nicht bekannt.

Beim VGH ist man aber auf das zu erwartende Klageverfahren und dessen „enorme Dimensionen“ schon jetzt vorbereitet, wie der Präsident des VGH, Stephan Kersten, anlässlich der Jahrestagung der Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte in Freising sagte. Statt der üblichen drei stehen vier Richter bereit, um sich durch den Planfeststellungsbeschluss, die Klageschriften, die Gutachten, die Einwendungen, die Schriftsätze der Anwälte und und und zu kämpfen. Zwar dürften es - Stichwort: Musterkläger - keine 5788 Verfahren wie bei den Gerichtsverfahren zum Flughafenbau im Jahr 1979 werden, so Kersten. Dennoch: Knapp ein Jahr wird man nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses allein dazu benötigen, um das Verfahren vorzubereiten, schätzt der Präsident des Verwaltungsgerichts, Harald Geiger. Er weiß, wovon er spricht, schließlich war er 1979 an dem Verfahren beteiligt.

Von einem „enormen Aufwand“ spricht Kersten mit Blick auf die Schriftsätze, durch die sich die Richter kämpfen werden müssen. Zudem seien - und zwar auf beiden Seiten: bei der FMG und bei den Klägern - professionelle Rechtsanwaltskanzleien zu Gange, die mit einem ganzen Heer von Anwälten ihre Argumente begründeten. Und weil das „Profis“ seien, müsse man alles ernst nehmen, was da auf den VGH zukomme: „Das ist kein Larifari.“

Sollte der Planfeststellungsbeschluss, wie allgemein und auch vom VGH erwartet, im Juli 2011 kommen, sei mit einer Entscheidung des VGH über die Klagen gegen den Bau der Startbahn kaum im Jahre 2012 zu rechnen. Denn, so Geiger, die Erfahrung zeige, dass in so einem Verfahren alle Themen aufgegriffen würden - von den Bedarfsprognosen über den Wachtelkönig „bis zum letzten Nagel“, der irgendwo eingeschlagen werden soll. „Und das alles hat ja auch seine Berechtigung“, ergänzt Kersten.

Inhaltlich vorbereiten könne man sich auf das Mammutverfahren nicht, betont Kersten. Schließlich wisse man nicht genau, was im Planfeststellungsbeschluss und dann in den Klagebegründungen stehe. Aber Zeitungslektüre sei durchaus auch bei Richtern angesagt.

(Andreas Beschorner)

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