Hallbergmoos - Satte 67 000 Euro hat Hallbergmoos 2011 in den Sand gesetzt, weil Eltern auf zugewiesene Kindergartenplätze verzichteten - zugunsten von Wunschkindergärten. Nun reagiert die Gemeinde.
Man verständigte sich mehrheitlich - und gegen die Stimme von Sozialreferentin Karla Cole - auf die Einführung einer „Wartelistengebühr“. Hintergrund: Im vergangenen Jahr war die Gemeinde - nach dem Ergebnis des Anmeldeverfahrens - von einem hohen Bedarf an Betreuungsplätzen ausgegangen. Um möglichst allen Kindern einen Platz anbieten zu können, hat die Gemeinde entsprechende Maßnahmen ergriffen. Ein Unterfangen, das sich im Nachhinein als überflüssig herausstellte, weil Eltern ihre Sprösslinge auf die Warteliste ihres „Wunschkindergartens“ setzen ließen. 13 Plätze in der Kinderkrippe am Kiefernweg blieben so unbesetzt und Personalkosten von rund 50 000 Euro erwiesen sich als nutzlos. Ferner war der eingerichtete Kindergarten-Container an der Hauptschule (für 17 000 Euro) umsonst angemietet worden.
Sozialreferentin Karla Cole (FW), die der Arbeitsgruppe angehörte, hatte sich im Rat gegen die Gebühr ausgesprochen - „weil die Eltern sich im Grunde nicht anders verhalten wie in den letzten 25 Jahren auch.“ Auch wenn das Elternverhalten unnötige Kosten und Ärger verursache, so sei es doch nicht verboten. „Mit den Eltern schimpfen reicht nicht“, betonte indes Stefan Kronner (SPD).
Einig war man sich im Rat aber, dass die Kommune künftig nicht so schnell reagieren wird wie bisher: Erst wenn im Juli die endgültigen Anmeldezahlen feststehen, sollen notwendige Maßnahmen - in Sachen Personal oder Räumlichkeiten - ergriffen werden.
Mehrheitlich (13:7) abgelehnt hat es der Rat, eine Anmeldegebühr für Kinderkrippen - im Gespräch waren 167 Euro - zu erheben. Nach dem Ratsvotum (15:5) müssen Eltern künftig auch nichts für „Umbuchungen“ - also Änderungen der Betreuungszeiten - bezahlen. Der Zeitaufwand falle, wie die Träger BRK und Soziale Zukunft bestätigten, nicht ins Gewicht. Ferner verständigte sich der Rat auf die Glättung von „unrunden“ Beträgen, die nach der jüngsten Gebührenanhebung (plus zwei Prozent) im Juli 2011 entstanden waren. Die Regelungen zur Geschwisterermäßigung bleiben indes unangetastet. Die Ermäßigungen verursachen der Gemeinde jährliche Kosten von 108 000 Euro.

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