Landkreis - Erhellend oder alter Zopf? Eine neue EU-Richtlinie verbietet das Färben mit oxidativen Mitteln bei Jugendlichen unter 16. Aber: in Drogerien und Supermärkten werden sie frei verkauft.

Das Haarefärben sollte man den Fachleuten überlassen. Foto: archiv
Ein Mädchen in Schottland war im vergangenen Jahr nach dem Haare-Färben an einem Allergieschock gestorben. Seit November 2011 sind daher laut EU-Richtlinie Färbemittel mit stark oxidativen Inhaltsstoffen und einem entsprechenden Warnhinweis verboten. Friseure, die diese Vorschrift nicht beachten, riskieren Haftungsansprüche. Einer Nachfrage bei Friseuren im Landkreis folgt jedoch Entwarnung: Nur sehr wenige Jugendliche unter 16 suchen für so eine starke Färbung die Fachbetriebe auf. Die Gefahr dabei allerdings: Im freien Verkauf sind solche Mittel zum Selbstanwenden für daheim durchaus zu haben.
„Schlimme Sachen“ könnten da Jugendliche jeden Alters erwerben, weiß Birgit Rübekeil, Friseurin in der dritten Generation mit dem Freisinger Salon „Highlight“: „Das Zeug ist superstark und macht gelbe, dünne Haare.“ Besonders warnt die Fachfrau vor Blondsprays, deren „schleichende Oxidation“ das Haar unbemerkt zerstöre. „Fachleute nehmen ohnehin etwas anderes“, ist sich Rübekeil sicher, die selbst auf Produkte auf rein pflanzlicher Basis setzt.
Wie man denn überhaupt feststellt, ob ein junger Kunde oder eine Kundin altersmäßig schon „färbetauglich“ ist, verrät Petra Gerlsbeck vom Freisinger „Hairdome“: Alle Kunden haben eine Karteikarte auszufüllen und sind im Computer registriert. Allerdings hatte dieser Salon noch nie, also auch vor der neuen Richtlinie, Probleme mit zu stark gefärbtem Nachwuchs: „Das gibt es nicht so oft, weil die Eltern es nicht zulassen“, versichert Gerlsbeck.
Ein ganz neues Licht auf die Frage wirft Petra Goldbrunner vom Auer „Friseur Carisma“. Sie hat in der neuen Friseur-Fachzeitschrift „Top Hair“ einen Artikel entdeckt, der den Aufdruck „Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt“ als reinen Warnhinweis interpretiert. „Friseure dürfen nach Auskunft von Rechtsexperten die Haare von unter 16-Jährigen weiter färben. Sie sind jedoch aufgefordert, verantwortungsbewusst zu handeln und ihre Kunden über mögliche allergische Reaktionen und Gesundheitsrisiken aufzuklären“, heißt es in der Fachpublikation. Doch auch Goldbrunner versichert: „Es kommt nicht oft vor.“ Blutjunge Extrem-Blondierer würden eher selbst Hand anlegen.
Ob für die dafür verwendeten Produkte bald eine Altersgrenze kommt, die den Kassenkräften in Drogerien und Supermärkten nach Alkohol- und Tabakverkauf eine weitere Alterskontrolle vorschreibt? Die EU hat sicher bereits eine entsprechende Richtlinie in Arbeit.

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