Landkreis/Landshut - So kriegerisch - natürlich verbal - geht es vor Gericht selten zu: Nach der Scheidung soll Sergej M. (47) versucht haben, seine Ex-Frau mit einem Bügeleisen zu verletzen.
Vorsitzender Richter Alfons Gmelch sprach von einem Kleinkrieg als Nachkriegsdonner der Scheidung”, ehe er den 47-jährigen Sergej M. aus dem Landkreis Freising (Name geändert) wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilte.
Mit seiner zweiten Ehefrau hatte der Mann Anfang der 90er Jahre eine erfolgreiche GmbH gegründet. Ab 2008 hing aber der Haussegen schief und das Paar ließ sich scheiden.
Inzwischen werde der Angeklagte zudem mit Strafanzeigen von seinen Kindern überzogen, weil er sie angeblich schlage. Die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Ex-Ehefrau erklärte, dass der Mann versucht habe, nach dem Urteil in erster Instanz die Kinder zu beeinflussen. Die hätten sich freiwillig bereit erklärt, gegen den Vater auszusagen, nachdem der alle Vorwürfe bestritten habe. Außerdem habe der Ex-Mann ihre Mandantin - die Ehefrau agierte in der GmbH als Geschäftsführern - inzwischen wegen angeblicher Veruntreuung von 50 000 Euro verklagt. Der 47-Jährige bestritt dann auch, mit dem Bügeleisen nach seiner Ex-Frau geworfen zu haben. Auch die Bedrohungen mit einem Messer seien frei erfunden.
Die Wende brachte ein ärztliches Attest der Ex-Ehefrau: Darin wurde ihr bescheinigt, dass sie nach dem Vorfall im Februar 2009 am „ganzen Körper gebebt, einen beschleunigten Puls und hohen Blutdruck gehabt habe.” Derartige Symptome, so Richter Gmelch, ließen sich nicht manipulieren, also müsse damals etwas vorgefallen sein. Im Rahmen einer Verständigung einigten sich die Beteiligten, dass es den Bügeleisen-Wurf gegeben habe und Sergej M. akzeptierte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Euro. Gmelch gab den Streitenden mit auf den Weg, dass es in diesem Verfahren keinen Sieger oder Besiegten gegeben habe.

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