Landshut/Freising - Trotz offener Bewährung konnte ein 39-jähriger Freisinger nicht die Finger vom Gras lassen. Wegen Drogenhandels und -besitzes wurde er nun vom Landgericht Landshut zu 29 Monaten Haft verurteilt.
Aus der vom Verteidiger beantragten neuerlichen Strafaussetzung zur Bewährung wurde, wie auch der Staatsanwalt gefordert hatte, nichts. Staatsanwalt und Kammer waren sich einig, dass der 39-Jährige seine Bewährungschance insbesondere wegen der Rückfallgefahr verspielt habe. Der Verteidiger hatte damit argumentiert, dass der 39-Jährige inzwischen freiwillig eine ambulante Therapie in Angriff genommen habe.
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