Flughafen - Flughafen - Nach den Kündigungen muss die Geschäftsführung der Flughafen München GmbH nun auch die Abmahnungen zurücknehmen.
Nach den Kündigungen muss die Geschäftsführung der Flughafen München GmbH nun auch die Abmahnungen zurücknehmen, die sie nach einem Warnstreik gegenüber den Beschäftigten des Bodenverkehrsdienstes (BVD) Abmahnungen ausgesprochen hatte. Eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts München unter Arbeitsrichterin Römheld teilte Verdi-Gewerkschaftssekretär Ulrich Feder am Montag Abend der Zeitung mit.
Die FMG-Geschäftsführung waren am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (pir)
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