223.02.10|Lkr. Freising|Lkr. Freising|1
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Flughafen - Flughafen - Nach den Kündigungen muss die Geschäftsführung der Flughafen München GmbH nun auch die Abmahnungen zurücknehmen.
Nach den Kündigungen muss die Geschäftsführung der Flughafen München GmbH nun auch die Abmahnungen zurücknehmen, die sie nach einem Warnstreik gegenüber den Beschäftigten des Bodenverkehrsdienstes (BVD) Abmahnungen ausgesprochen hatte. Eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts München unter Arbeitsrichterin Römheld teilte Verdi-Gewerkschaftssekretär Ulrich Feder am Montag Abend der Zeitung mit.
Am 19. Mai 2009 hatten BVD-Mitarbeiter mit dem vierstündigen Warnstreik für einen besseren Gesundheitsschutz und die Gewährung von Pausen für Schwerstarbeiter demonstriert. Die FMG sah dies als „Wilden Streik“ an und wollte 96 der rund 350 Streikteilnehmer fristlos kündigen. Nicht zuletzt auf Intervention von Münchens OB Christian Ude wurde auf Entlassungen verzichtet, Verfahren eingestellt. „Allen anderen Streikteilnehmern gegenüber hat die FMG eine Abmahnung ausgesprochen“, heißt es in einer Pressemitteilung von Verdi. Die ersten acht davon kamen nun vor dem Arbeitsgericht zur Verhandlung. Verdi berichtet: „Richterin Römheld wies darauf hin, dass ein offizieller Streikaufruf vorlag. Abgemahnt wurde faktisch nicht die Teilnahme, sondern die ,Teilnahme am Streik trotz einer Information des Arbeitgebers, dass er diesen Streik für rechtswidrig hält‘. Wenn ein offizieller Streikaufruf vorliegt, könne es einem Arbeitnehmer nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er sich nicht einer Rechtsauffassung des Arbeitgebers anschließt, sondern der der aufrufenden Gewerkschaft. Die Abmahnungen seien unzulässig und aus den Personalakten zu entfernen.
Die FMG-Geschäftsführung waren am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (pir)
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