Moosburg - Das letzte Hindernis auf dem Weg zur Moosburger Westtangente ist gefallen: Der Verwaltungsgerichtshof wies die Normenkontrollklage eines Grundbesitzers ab.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VGH) gab Moosburgs Bürgermeisterin Anita Meinelt allen Grund zur Freude. Denn nicht nur wurde die Klage des Moosburger Grundbesitzers abgewiesen, auch eine Revision erlärte das Gericht für unzulässig: Die Klage sei unbegründet. Unter anderem hatte der Rechtsbeistand des Grundbesitzers moniert, dass durch den Bau der Tangente der Lebensraum von Fledermäusen und Bibern zerstört werde. Das Gericht bezeichnete diese Einwendungen als substanzlos und stützte sich dabei auf ein Gutachten des Landschaftsarchitekten Dietmar Narr. Der hatte festgestellt, dass die Amper als Naturschutzbereich weit genug von der geplanten Straße weg liegen würde.
Die Bürgermeisterin kündigte an, dass die Enteignung nun zügig durchgeführt werden soll. Für eine gütliche Einigung sei sie aber immer noch offen. Neben dem Kläger sind davon noch drei weitere Grundbesitzer betroffen.
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