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Trotz unnötigen Gnadenschusses: Rentner erhält Jagd- und Waffenschein wohl zurück

Trotz unnötigen Gnadenschusses: Rentner erhält Jagd- und Waffenschein wohl zurück

Moosburg - Vor gut zwei Jahren hat ein 79-jähriger Jäger zwei wildernde Hunde erschossen - einen davon grundlos, wie sich herausstellte. Nun bekommt er seinen Waffenschein wohl wieder.

Der Jagd- und Waffenschein waren dem pensionierten Gast- und Landwirt (79) aus Gammelsdorf noch einmal 500 Euro wert: Die bezahlt er zusätzlich an die Tierfreundin, deren Hund er erschossen hat. Das hatte die Berufungskammer beim Landgericht Landshut zur Bedingung gemacht, damit die Geldstrafe für die grundlose Tötung eines Wirbeltieres unter der „magischen” Grenze von 60 Tagessätzen blieb, die den Rentner sein Hobby gekostet hätten.

Der passionierte Hobby-Jäger („Seit 65 Jahren gehe ich auf die Jagd”) hielt sich am 18. Oktober 2008 in der Nähe eines Hochstandes auf, als ganz in der Nähe fünf Reihe von zwei Hunden verfolgt wurden. Wie es ihm das Gesetz erlaubt, legte er die Flinte auf einen der Hunde an und erschoss ihn. „Allerdings habe ich den Schrotabzug erwischt, so dass auch der zweite Hund verletzt wurde”, sagte der 79-Jährige aus. Er sei dem in Richtung Gemeindegebiet flüchtenden Hund gefolgt, der seinem Eindruck nach schwer verletzt gewesen sei. „Schließlich habe ich ihm den Gnadenschuss gegeben.“

Der „Gnadenschuss“ brachte dem Rentner in einer von Emotionen geprägten Verhandlung am Amtsgerichts Freising eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro ein. Damit musste der Verurteilte auch den Jagd- und den Waffenschein abgeben. Der ging in die Berufung. Sein Anwalt führte aus, dass sein Mandant nach der Verhandlung in Freising schon einmal 500 Euro zur Schadenswiedergutmachung an die Hundebesitzerin bezahlt habe. Die habe allerdings über 3000 Euro für sich gefordert. Zudem habe die Geschädigte eine Entschuldigung seines Mandanten ausgeschlagen. Stattdessen habe eine Fete stattgefunden, bei der man die Verurteilung des 79-Jährigen gefeiert habe.

Die Verteidigung stellte noch einmal heraus, dass der Rentner in erster Instanz völlig zu Unrecht „ins Licht eines wildgewordenen, schießwütigen Jägers“ gerückt worden sei. Der Schuss auf die wildernden Hunde sei rechtmäßig gewesen, den „Gnadenschuss” habe er aus seiner Meinung heraus, dass der Hund schwer verletzt sei, abgefeuert. Dass die Verletzung nicht schwerwiegend gewesen sei, habe sich erst durch ein Sachverständigengutachten herausgestellt.

Die Kammer kam dem Rentner entgegen und erhängte nur 55 Tagessätze à 40 Euro. Richter Eugen Larasser stellte fest, dass der abgefeuerte „Fangschuss“ nicht aus „Tötungsgier“ erfolgt sei. Um seinem Hobby weiterhin nachgehen zu können, muss sich der Gammelsdorfer aber noch einer Begutachtung unterziehen, bei der geprüft wird, ob er noch geeignet ist, Waffen zu führen und auf die Jagd zu gehen.

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