Fürstenfeldbruck/München - Das ehemalige Militärgelände ist endgültig kein Flugplatz mehr. Das sagt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) .

Der BayVGH hat die Beschwerde gegen die Entwidmung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck zurückgewiesen und damit die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bestätigt.
Die Genehmigung der Flieger zur Mitbenutzung des Areals galt laut BayVGH nur bis zur wirksamen Entwidmung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck. Im November letzten Jahres erfolgte diese „Entwidmung“, indem die Wehrbereichsverwaltung Süd den größten Teil des Militärflugplatzes und insbesondere den von der Antragstellerin mitbenutzten Bereich aus der militärischen Nutzung entließ. Dabei bleibt es nun vorerst, wie es in der Presseerklärung des BayVGH heißt.
Die Flieger haben allerdings auch noch eine Normenkontrollklage eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob die Änderung des Landesentwicklungsprograms rechtmäßig war.
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