Fürstenfeldbruck - Hat das Luftamt bei der Ablehnung der von den Zivilfliegern beantragten luftrechtlichen Genehmigung für das frühere Militärgelände bei Maisach doch einen Fehler gemacht?
Unter anderem von dieser Frage wird das Urteil abhängen, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Sachen Flugplatz FFB GmbH contra Freistaat Ende Mai verkünden will. Deutlich wurde bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag Nachmittag aber auch: Selbst wenn das Amt gepatzt hat, werden die Zivilflieger daraus kaum Nutzen ziehen können.
Richter Allesch kündigte an, dies bei der Urteilsfindung berücksichtigen zu wollen.
(st)
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