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Fursty: Kaum beginnt der Rückzug, da kommt auch schon die Ablehnung

Fursty: Kein Zivilverkehr auf Ex-Fliegerhorst

Fürstenfeldbruck - Der ehemalige Militärflugplatz Fürstenfeldbruck darf nicht in einen zivilen Flugplatz für Kleinflugzeuge umgewidmet werden. Diese Entscheidung hat die Regierung von Oberbayern am Mittwoch bekanntgegeben.

© Voxbrunner

Will die Angelegenheit ordentlich zu Ende bringen: Andreas Boehl, Geschäftsführer der Brucker Zivilflieger, baut derzeit den Zaun ab, der vor 20 Jahren bei der Eröffnung des Flugplatzes gefordert wurde.

Die Flieger sind gerade dabei, ihre Zelte auf dem ehemaligen Fursty-Gelände abzubrechen, da erreicht sie ein Brief, auf den sie über vier Jahre lang gewartet haben.

Nämlich die Antwort der Regierung von Oberbayern auf den Flieger-Antrag, auf dem ehemaligen Militärareal einen Flugplatz für die allgemeine Luftfahrt einzurichten.

Die letzte Karte im Poker um das ehemalige Militärareal dürfte gespielt sein, die Gemeinde Maisach hat den Kampf gegen die Flieger um deren Geschäftsführer Andreas Boehl gewonnen. Dies vor allem dank der Entwidmung des Geländes von seiner Eigenschaft als Flugplatz durch das Verteidigungsministerium.

Nun endlich hat auch die Regierung von Oberbayern ihre Ablehnung in ein Kuvert gepackt und in die Post gegeben - eine Ablehnung, die eine Kehrtwende um 180 Grad innerhalb von zwei Jahren bedeutet, wie aus der Begründung jetzt hervorgeht.

Das Ganze funktionierte so: Die Flieger reichten ihren Antrag im Jahr 2006 beim Luftamt, das der Regierung von Oberbayern untersteht, ein. Nach diversen Gutachten hielt das Amt den Antrag zwei Jahre später für genehmigungsfähig. „Wegen der besonderen Schwierigkeit des Falls“ bat dann allerdings das Wirtschaftsministerium, das die Flieger früher unterstützt hatte, um alle Unterlagen. Das Ministerium verbot dem Luftamt kurz darauf, den positiven Bescheid auszusprechen, bevor nicht das Landesentwicklungsprogramm (LEP) geändert sein würde und nahm sogar eine Untätigkeitsklage der Flieger in Kauf.

Genau auf dieses mittlerweile vom Landtag modifizierte LEP stützt das Luftamt nun sein Nein. Denn das LEP will keinen neuen Verkehrslandeplatz in der Region. Grund unter anderem: Die hohe Bevölkerungsdichte und daraus resultierende „multipolare Interessenskonflikte“.

Die Behörde begründet auch, warum aus ihrer Sicht ein weiterer Flugplatz in der Umgebung gar nicht nötig ist. Flieger mit einem Gewicht bis 5,7 Tonnen könnten in Augsburg, Landshut und Manching landen - allesamt Städte, die via Bahn und Straße gut mit München verbunden seien. Außerdem stehe unter anderem der einem Verkehrslandeplatz vergleichbare Sonderplatz Jesenwang für die kleineren Flugzeuge zur Verfügung. Freilich habe Jesenwang, das räumt das Luftamt ein, „in seinem bisherigen Ausbauzustand“ seine Kapazitätsgrenzen erreicht.

Die Flieger können nun theoretisch Klage gegen den Bescheid erheben. Darüber wird beraten.

Für die Flugsportgruppe, die vor einiger Zeit auf dem verbleibenden Militärareal untergekommen ist, hat die Entwicklung einen positiven Aspekt. Sie hat ebenfalls gestern die Erlaubnis bekommen, bis auf weiteres relativ ungehindert fliegen zu dürfen. Bis Mitte Juli soll Genaueres entschieden sein.

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