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Gröbenzell - Der Streit um die Errichtung eines Mobilfunkmasten in Nähe des Gröbenzeller Bauhofs ist so gut wie vom Tisch.

Der neue Standort des Funkturms ist rund 100 Meter von der ursprünglich geplanten Stelle entfernt. Links untern im Bild sind noch Teile des Bauhofs zu sehen. Foto: tb
Die Gemeinde hat sich mit der Deutschen Funkturm GmbH auf einen Kompromiss-Standort geeinigt. Auch die Mobilfunkgegner können mit der Lösung leben. Dass ein Kompromiss erzielt wurde, bestätigte der zuständige Mitarbeiter im gemeindlichen Bauamt, Franz Neuner. Der neue Standort liegt auf Olchinger Flur ist rund 100 Meter von der Stelle entfernt, an der der 35 Meter hohe Funkmast ursprünglich errichtet werden sollte. Neuner zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden, auch wenn die Gemeinde die Mobilfunkanlage gerne auf einem gemeindeeigenen Grundstück gesehen hätte, das noch weiter von der Gröbenzeller Wohnbebauung entfernt ist.
Angesichts der Tatsache, dass beim ursprünglichen Standort ein paar Wohnhäuser mit einer Maximalbelastung zu rechnen gehabt hätten und dies nun abgewendet werden konnte, kann man laut Neuner aber durchaus von einem Erfolg sprechen. Wie berichtet, hatte der Streit zwischen Gemeinde und Deutscher Funkturm GmbH zuletzt das Verwaltungsgericht München beschäftigt. Nach einer Ortsbesichtigung hatte der zuständige Richter Volker Berberich allen beteiligten zu einer Kompromisslösung geraten. Neuner hat deshalb auch keine Bedenken, dass der jetzt von den Beteiligten vorgeschlagene Standort vor Gericht oder beim Landratsamt keine Zustimmung findet.
„Wir hätten uns den Funkturm sicher alle noch ein bisschen weiter draußen gewünscht, aber immerhin haben wir es geschafft, dass der Turm nun doch 270 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt ist“, betonen die Sprecherin der Bürgerinitiative „Nein zum Mobilfunkturm am Bauhof“, Ariane Zuber, und der Sprecher der Grünen in Gröbenzell, Walter Voit. Beide hatten gemeinsam den Widerstand gegen das Bauprojekt organisiert. Da an der jetzt vorgesehen Stelle auch der juristische Hebel der Abstandsflächen nicht mehr greift, hätte man wohl auch bei einer Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung nicht mehr erreichen können. (sw)
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