Puchheim - Weil er im Außenbereich eine Hütte zum Lagern von Brennholz errichtete, erhielt ein Puchheimer Kaminkehrer vom Landratsamt eine Abrißverfügung.
Wer ein Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet, muss damit rechnen, es wieder abreißen zu müssen. Diese Erfahrung hat jetzt auch Michael Burkhart gemacht. Der Kaminkehrermeister heizt sein Haus zum größten Teil mit Holz. Deshalb hatte er im vergangenen Sommer in seinem Garten einen Schuppen zur Lagerung des Brennstoffs errichtet.
Da an der selben Stelle bereits über Jahre ein Gartenhaus stand, ging er davon aus, dass der Bau des Schuppens unproblematisch sei. Um so überraschter war Burkhart dann, als ihm ein Schreiben des Landratsamtes ins Haus flatterte. Er wurde aufgefordert, das "illegal errichtete Gebäude" wieder abzureißen.
Das Entgegenkommen des Landratsamtes bezeichnet er als Witz. So sei ihm angeboten worden, den Unterstand hinter seine Garage zu verlegen. "Eine tolle Idee", sagt er sarkastisch, "dann würde ich mir ja nur mein Wohnzimmerfenster zubauen." Auch die Fläche wäre dann laut Burkhart bei weitem nicht ausreichend, um das Brennholz zu lagern. Die Anordnungen des Landratsamtes empfindet er deshalb als reine Willkür.
Dort sieht man die Sachlage freilich anders. Wie Kreisbaumeisterin Reinlinde Leitz erläutert, befindet sich das Grundstück im so genannten Außenbereich der Gemeinde. Dort dürften nur privilegierte Bauvorhaben umgesetzt werden. Beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Gebäude. Die Gesetzeslage lasse nichts anderes zu. Von Willkür könne daher keine Rede sein. "Nicht mal ein Gartenhaus dürfte dort ohne Baugenehmigung errichtet werden", so Leitz. Die Kreisbaumeisterin weißt nochmals auf das Angebot ihrer Behörde hin. "Alles was am Haus ist würden wir akzeptieren."
Dem Kaminkehrer hilft das wenig. Wenn er sein Holz nicht mehr trocken lagern könne, müsse er eben mit nassem Holz heizen, sagt er trotzig.
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