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Olching - Viele Gaststätten halten sich zähneknirschend an den Nichtraucherschutz. Doch der Inhaber einer Discothek will seinen Gästen weiterhin die Rauchfreiheit lassen. Er hat eine Idee.

Geschlossene Gesellschaft, Zutritt nur nach Anmeldung: So will das MEC in Olching weiter liberal bleiben. Foto: ed
Mathias Stuhler nennt seine Diskothek mit dem Namen „Music Erlebnis Center“ (MEC) schon seit zwei Jahren einen „liberalen Club".
Seine Gäste bezeichnet er als „geschlossene Gesellschaft.“ Auch nach der neuen Gesetzeslage ist er überzeugt: Auf diesem Wege darf er seine Gäste weiterhin rauchen lassen. „Da ich davon ausgehe, dass die Freizeiteinrichtung MEC mit dem geschlossenen Mitgliederkreis rechtskonform ist, führe ich meinen Betrieb als ordentliche geschlossene Gesellschaft, bis von gerichtlicher Seite her Klarheit herrscht“, sagt Stuhler, der auch Vorstandsmitglied des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) ist.
Was aber ist eine „echte“ geschlossene Gesellschaft? Die derzeit geltende Definition ist Stuhler zu schwammig. Er möchte auf gerichtlichen Wege eine Präzisierung erwirken. Sein Konzept des „liberalen Clubs“ funktioniert folgendermaßen: Ins MEC kommt man nur mit einem Mitgliedsausweis, den man vorher beantragt hat.
Von der Unterstellung, er würde einen Raucher-Club betreiben, was ja nun gesetzlich verboten ist, betreiben, distanziert sich Stuhler ausdrücklich. Schließlich dürften ins MEC wirklich ausschließlich Mitglieder. In den Raucherclubs sei das anders gewesen. Diese hätten einfach einen Zettel ins Fenster gehängt und jedem Einlass gewährt, der auf einer Liste unterschrieb.
Als Rebell möchte der sich selbst als Genussraucher bezeichnende Diskothekenbetreiber nicht gelten. Vielmehr als jemand, „der den Mund aufmacht“ und für seine Interessen kämpft. Dabei ist er aber keineswegs gegen ein Nichtraucherschutzgesetz: „Es kann nicht sein, dass den Leuten rücksichtslos über ihren Schweinsbraten geraucht wird.“ Ein Gesetz sei nötig gewesen, „aber halt in Maßen“. Was der Volksentscheid erbracht hätte, wäre eine reine Verbotspolitk. Stuhler findet ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden vollkommen in Ordnung. „Aber da, wo die Menschen ihre Freizeit verbringen, da muss sie der Staat nicht gängeln.“
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