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Fürstenfeldbruck - „Wir warten darauf, dass die Familien mit Kindern in Scharen zum Essen kommen“, sagt Wirtesprecher Harry Faul mit etwas Sarkasmus.

Ausqualmt is: Am Sonntag tritt das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Aber: Es ist gibt auch geschlossene Gesellschaften.
Und tatsächlich, er kann schon mal die Pumuckl-Fritten und die Idefix-Kinderschnitzelchen in die Pfanne hauen. Denn ab Sonntag, 1. August, herrscht nicht nur in dem von ihm geführten Maisacher Bräustüberl, sondern auch in allen anderen Gaststätten das total-radikale Nichtraucherparadies.
„Nur eine Minderheit hat dieses Gesetz gewollt. Trotzdem folgen wir dem“, sagt Harry Faul. Zumindest vorerst. Denn Anwälte seien dabei, eine Gesetzeslücke zu finden. Mehr wolle er im Moment nicht dazu sagen. Dass es schwierig wird, weiß Faul.
Ganz ohne Rauch muss es aber trotzdem nicht abgehen. Wenn er in der nächsten Woche Geburtstag feiert, wird sich in einem Nebenraum des Bräustüberls eine geschlossene Gesellschaft zusammenfinden. Alle sind schriftlich eingeladen, ein Fremder darf nicht dazu - und Faul kann seinen Gästen das Rauchen erlauben. Diese Möglichkeit, genannt Echte Geschlossene Gesellschaft, lässt das neue Gesetz zu.
Das Landratsamt ist zwar für die Überwachung des Rauchverbots zuständig, wird ab Sonntag aber allein schon aufgrund der Personalsituation keine Rauchersheriffs losschicken. Die Behörde werde vor allem auf Hinweise aus der Bevölkerung reagieren, sagte Sprecher Tobias Knie.
Allerdings, was passiert, wenn ein umqualmter Kneipengast um halb elf am Abend - in der Kreisbehörde ist da kaum noch jemand anzutreffen - seinem Peiniger die Häscher an den Hals hetzen will? Dann kann er die Polizei holen, sagt Knie.
Bei den Beamten hält sich die Begeisterung darüber aber in Grenzen, wie ein Sprecher deutlich macht. Er fürchtet, dass künftig vehemente Nichtraucher ständig in der Wache anrufen. „Was soll ich denen sagen? Dass alles andere wichtiger ist als ihr aufgrund des Gesetzes eigentlich berechtigtes Anliegen?“
Sicher ist: die Polizisten werden nicht zu Raucherjägern werden. In der Liste der Einsätze kann eine Nichtraucher-Beschwerde nur ganz hinten kommen. Im Übrigen vermisst der Sprecher noch klare Angaben aus dem Innenministerium. „Eine Handlungsanweisung wäre für uns schon sehr hilfreich.“ (o-st)
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