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Aktionskünstler "rechtswidrig" verhaftet

Mittenwald/München - Das Pfingsttreffen 2009 hatte wieder ein juristisches Nachspiel – diesmal für die Polizei.

In Tarnuniform, mit weißgeschminkten Gesichtern und einem Transparent protestierten der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner und sein Mitarbeiter am 15. Mai 2009 im Mittenwalder Zentrum gegen das traditionelle Pfingsttreffen der Gebirgsjäger am Hohen Brendten. Eineinhalb Stunden später saßen die Akteure hinter Gittern. Jetzt stellte das Amtsgericht München fest: Die Festnahme und der anschließende knapp dreistündige Freiheitsentzug waren rechtswidrig. Der Künstler kündigte eine Schadensersatzklage gegen die „StaatsSchützer“ an.

Kastners medienwirksame Aktionen, mit denen er beispielsweise an die Bücherverbrennung 1933 durch die Nationalsozialisten erinnerte oder 2006 in München medienwirksam im Papst-Gewand gegen den Besuch Benedikts XVI. demonstrierte, rufen regelmäßig sowohl Bewunderung und Anerkennung als auch Konflikte mit der Verwaltung, der Polizei und Justiz hervor.

Vor der Gedenkkapelle am Kriegerdenkmal wollte der heute 63-Jährige vor Kameraleuten aus Berlin und vom Bayerischen Rundfunk „in einer Kunstaktion die Verherrlichung von Kriegsverbrechern“ anprangern. „Soldaten sind Mörder, keine Helden“ stand auf dem Transparent, mit dem er und sein Asistent die Eingangstür zum Kirchlein verdeckten. In dem kleinen Gotteshaus wird auch gefallener Gebirgsjäger aus dem Zweiten Weltkrieg gedacht.

Einem Anwohner missfiel der Auftritt der Münchner Künstler. Er alarmierte die Polizei und die nahm die Personalien der Akteure auf. Kastner und seine Freude, die angeblich keine Kundgebung, sondern nur ein paar Fotos machen wollten, beendeten ihre Aktion. 90 Minuten später erschienen vier Polizisten in dem Biergarten, in dem Kastner und seine zwei Begleiter Brotzeit machten, und nahmen die drei in die Mittenwalder Inspektion mit. „Wir waren drei Stunden in eine verdreckte, eiskalte Zelle im Keller eingesperrt“, beschwerte sich Kastner . Seine Mitarbeiter mussten sich sogar nackt ausziehen. Erst nach etwa drei Stunden, als Kastners Anwalt eintraf, wurde das Trio freigelassen.

Eine Maßnahme, die offenbar in solchen Fällen bei den Ordnungshütern üblich sind. „Bei Festgenommenen, die in den Haftzellen untergebracht werden müssen, ist aus Gründen der Selbst- und Eigensicherung erforderlich, Personen gründlich nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen“, rechtfertigt Konrad Rutzinger, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, das Vorgehen seiner Kollegen.

Das Amtsgericht München sprach nun in Zusammenhang mit der Festnahme und dem Freiheitsentzug von einem „bedauerlichen Missverständnis mit erheblichen Konsequenzen“.

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