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Demonstranten mussten sich ausziehen - Gericht rüffelt Vorgehen der Polizei

Demonstranten mussten sich ausziehen - Gericht rüffelt Vorgehen der Polizei

Mittenwald - Schwere Niederlage für die Polizei: Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wertete das Vorgehen der Ordnungshüter bei Pfingst-Demonstrationen in Mittenwald als "rechtswidrig".

Mit diesem Richterspruch haben Jürgen Schuh aus Düsseldorf und weitere Gesinnungsgenossen einen Teilerfolg errungen. "Ob die bayerische Polizei noch lernfähig ist, wird sich herausstellen", teilt der nordrhein-westfälische Landesgeschäftsführer der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN) in einem Schreiben mit.

Schuh hatte mit einigen Mitstreitern am 27. Mai 2007 vor dem traditionellen Gottesdienst auf dem Hohen Brendten ein weißes Transparent entrollt. Darauf stand geschrieben: "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen". Flugs waren drei Beamte der Spezialeinheit "USK" (Unterstützungskommando) bei ihnen und "setzten sie in Gewahrsam", wie es im Polizeijargon heißt.

Doch damit nicht genug: Nach der vorübergehenden Festnahme wurden die ­ wie von mehreren Augenzeugen bestätigt wurde ­ friedlichen Demonstranten laut Schuh einer "Leibesvisitation" unterzogen. Hierzu mussten sich die "Brendtengegner" vollständig entkleiden. Derweil sei ein in Italien wegen Massenmords Verurteilter "unbehelligt von Polizei und Staatsanwaltschaft" auf dem Hohen Brendten herumgelaufen, ereifert sich Schuh.

Die Tatsache, dass er splitternackt vor den Sicherheitskräften stehen musste, quittiert der VVN-Aktivist mit beißender Ironie: "Wahrscheinlich wollten sie wissen, ob wir geschlechtskrank sind."

Jedenfalls ließen die Betroffenen nun vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen durch ihre Hamburger Anwältin Karen Ullmann prüfen, ob derlei Vorgehen der Polizei gesetzeskonform sei. Amtsgerichts-Direktor Christian Pritzl hatte darüber ­ nicht-öffentlich ­ zu entscheiden. Und der Jurist kam aufgrund der gesammelten Erkenntnisse zu dem Ergebnis, "dass die polizeiliche Ingewahrsamnahme..., sowie die anschließende Anordnung sich im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung vollständig zu entkleiden, rechtswidrig waren", wie es in dem Beschluss heißt. Auf Anfrage betont Pritzl: "Der Polizei kann man nicht vorwerfen, dass sie sich in der Wahl der Mittel vergriffen hätte." Allerdings hätten die Ordnungskräfte "von verschiedenen Maßnahmen eine unverhältnismäßige gewählt". Unabhängig von Pritzls Spruch könnten die betroffenen Demonstranten eine Klage beim Landgericht München II einreichen.

Bei der zuständigen Polizei-Direktion Weilheim versucht man indes, den Ball flach zu halten. "Hier handelt es sich um einen Einzelfall-Beschluss des Amtsgerichts, der von der Polizei nach schriftlicher Vorlage geprüft werden wird", teilt Direktionssprecher Klaus Schürgers mit. Weiter meint er, dass das Stören von Gottesdiensten unter Strafe stehe. Zudem habe durch die geschilderten Störaktionen "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" bestanden. Auch die Entkleidung der Festgenommenen bezeichnet Schürgers als "ganz gängige Handlung". Nicht zuletzt deshalb, weil schon mehrfach Fälle aufgetreten seien, in denen Menschen Rasierklingen in Pobacken versteckt hätten.

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