Ettal - Die Missbrauchsvorwürfe im Internat des Klosters Ettal haben strafrechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft München II hat gegen einen Klosterangehörigen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Bögle übernahm damit die Verantwortung dafür, dass in einem Fall möglichen Missbrauchs Minderjähriger durch einen Mitbruder aus dem Jahr 2005 gegen die innerkirchliche Meldepflicht verstoßen wurde. Die bischöflichen Leitlinien von 2002 sehen laut Ordinariat eine Meldepflicht an den zuständigen Bischofsbeauftragten unabhängig davon vor, ob auch tatsächlich ein Missbrauch vorliegt.
Laut Staatsanwaltschaft sind die Taten des beschuldigten Klosterangehörigen nicht verjährt. Missbrauch verjährt demzufolge zehn Jahre nach der Volljährigkeit des kindlichen Opfers. Wie viele Missbrauchsfälle und wie viele Opfer es in Ettal insgesamt gibt, ist noch unklar. "Wir sind ganz am Anfang unserer Ermittlungen", sagte Oberstaatsanwältin Andrea Titz. "Es ist ein großer Komplex. Wir können noch keine Auskunft geben, um wie viele potenzielle Beschuldigte es geht."
Die Erzdiözese leistet seit Montagabend Amtshilfe bei der Aufarbeitung in Ettal. "Ein Verschleiern, Vertuschen und auf die lange Bank schieben wäre nicht hinnehmbar", erklärte Beer. "Wir fordern volle Transparenz."
Seit Wochen wird die katholische Kirche in Deutschland von zahlreichen Missbrauchsskandalen erschüttert. Mittlerweile haben sich weit über 100 Opfer gemeldet.
dpa
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