Murnau - Der Veranstalter des traditionellen Christkindlmarktes der Hobbykünstler verzichtete auf jede Art von musikalischer Umrahmung, weil ihm die Gema-Gebühren zu hoch sind.

Einkaufen ohne besinnliche Hintergrundmusik: An 50 Ständen boten Hobbykünstler beim Christkindlmarkt im Kultur- und Tagungszentrum ihre Produkte an. Foto: Herpen
Toni Rauner versteht die Welt nicht mehr: Sein traditioneller Christkindlmarkt der Hobbykünstler im Murnauer Kultur- und Tagungszentrum hat eigentlich einen gemeinnützigen Hintergrund – und trotzdem müsste er Gema-Gebühren zahlen, wenn eine Weihnachts-CD abgespielt wird oder Musiker besinnliche Lieder spielen. Rauner traf jetzt eine bemerkenswerte Entscheidung: Am Wochenende fand der zweitägige Markt erstmals ganz im Stillen statt. Der Veranstalter verzichtete nämlich auf jede Art von musikalischer Umrahmung – um sich die Kosten zu sparen. Die Besucher ließen sich zwar nicht davon abhalten, an den rund 50 Ständen beispielsweise Holzarbeiten, Aquarelle oder Strickwaren zu erwerben. Trotzdem wurden Stimmen laut, die eine adventliche Atmosphäre vermissten: „Ich bin schon traurig, dass man keine Weihnachtsmusik mehr spielen darf, ohne abkassiert zu werden“, meinte etwa Lydia Klimanek vom Stand des Hausfrauentreffs.
„Die Gebühr ist viel zu hoch. Wir sind doch keine kommerzielle Veranstaltung“, kritisiert Rauner. Er organisiere alles ehrenamtlich. Die Hobbykünstler hätten freilich Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Waren. Aber gewerbliche Künstler seien gar nicht zugelassen. Dafür seien viele gemeinnützige Organisationen vertreten, berichtet der Murnauer. Wenn auch noch Gema-Gebühren aufgebracht werden müssen, dann schmelze der Spendenerlös auf ein Minimum zusammen. In der Regel kommt Rauner auf einen Reinerlös aus den Standgebühren in Höhe von rund 500 Euro, der heuer den Ortsarmen zugute kommen soll.
Rauner ist kein Einzelfall. Auch Angelika Rebholz vom Wirtschaftsförderverein, der das Weihnachtsdorf und den Christkindlmarkt organisiert, bezeichnet das Thema Gema-Gebühren als „problematisch“. Sie könne ja verstehen, so Rebholz, dass eine Abgabe erhoben wird, wenn Stücke eines bekannten Künstlers abgespielt werden. „Aber Weihnachtslieder sind doch eigentlich ein Kulturgut“, argumentiert die Geschäftsfrau.
Die Gema hat da eine klare Position: „Jeder, der Musik öffentlich aufführt, muss Gebühren zahlen“, erklärte die Pressestelle der Organisation. Dies gelte natürlich auch für Weihnachtsmärkte – selbst wenn diese einem gemeinnützigen Zweck dienen.
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