Uffing - Im Streit um die Mobilfunkanlage auf dem Bahnhofsdach hat die Gemeinde Uffing einen Etappensieg errungen: Die Antenne darf vorerst nicht in Betrieb genommen werden.

Die Empörung unter Anwohnern war groß, als T-Mobile, die Mobilfunksparte der Deutschen Telekom, Mitte April auf dem Uffinger Bahnhofsdach eine Mobilfunk-Antenne errichten ließ (wir berichteten). Denn nur wenige Stunden zuvor hatte der Gemeinderat eine Veränderungssperre erlassen. Diese wurde allerdings im Schaukasten der Kommune erst öffentlich bekannt gemacht, als Monteure bereits mit der Installation begonnen hatten. Das Landratsamt stoppte die Arbeiten. Die Deutsche Funkturm GmbH, die als Telekom-Tochter solche Mobilfunk-Anlagen plant und errichtet, zog vor das Bayerische Verwaltungsgericht – und bekam Recht. Ein herber Rückschlag für die Gemeinde. Doch die ließ nicht locker und ging in Berufung – mit Erfolg. Denn die nächst höhere Instanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, wertete in einem Beschluss die Planungshoheit der Gemeinde höher als die Interessen des Bauherren und erklärte die Baueinstellung für rechtens.
Laut dem Münchner Rechtsanwalt Frank Sommer, der die Gemeinde in der Angelegenheit vertritt, darf nun die Mobilfunk-Anlage auf dem Bahnhof weder fertiggestellt noch betrieben werden. „Jetzt ist alles auf Eis gelegt“, erklärt der Experte. Nun müsse die Gemeinde den Bebauungsplan für das betroffene Wohngebiet erneuern und den Betrieb von solchen Anlagen ausschließen. Wenn dieser Bebauungsplan rechtskräftig ist, dann müsse T-Mobile die Antenne abmontieren. Allerdings könne die Kommune nicht einfach Mobilfunk generell verbieten. Sie müsse Alternativstandorte vorschlagen, um die Versorgung zu gewährleisten.
Bei der Telekom hält man sich mit Stellungnahmen zu dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zurück. „Ich kann nicht sagen, wie wir reagieren werden“, erklärte Unternehmenssprecher Udo Harbers. Man werde die Angelegenheit rechtlich prüfen und weiterverfolgen. (as)
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