Mittenwald - Schwere Zeiten für Häuslebauer: Durch eine neue "Schneelast-Norm" drohen ihnen immense Mehrkosten für neue beziehungsweise umgestaltete Dächer.

Die "Norm zur Gebäudesicherheit", die die Belastbarkeit von Dächern durch Schnee regeln soll, könnte gravierende Konsequenzen mit sich bringen, befürchtet Wolfgang Schwind. "Sie führt zu einem wirtschaftlichem Wahnsinn durch Riesendachstühle", kritisiert der Mittenwalder, der nicht zuletzt als Statiker für die "Karwendelröhre" verantwortlich zeichnet.
Nun hat er ein Gutachten für die Bayerische Ingenieurkammer-Bau erstellt. Sein Ergebnis: "Die Regelung weist erheblichen Korrekturbedarf auf."
Viele Werte für Schneelasten im Werdenfelser Land seien zu hoch angesetzt. Die Konsequenz: Sparren-Querschnitte betragen plötzlich ein Dreifaches der bisherigen Werte. Auch die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern könnte zu einem Problem werden, weil dadurch die Belastbarkeit des Gebälks überschritten würde.
Nach Neuberechnung der Grenzwerte stiegen sie für Garmisch-Partenkirchen um 54 Prozent auf 314 Kilogramm pro Quadratmeter, für Bad Bayersoien sogar um 103 Prozent auf 385. Der Wert ist um 2,6 Mal höher als die maximal gemessene Schneelast in Bayersoient. "Den berechtigten Forderungen von Bauherren nach einer wirtschaftlich sinnvollen Bemessung von Bauteilen kann damit nicht entsprochen werden", schlussfolgert Schwind.
Der Konflikt wird zusätzlich durch eine neue Mess-Methode zur Bestimmung der Dachlasten verschärft. Im Gegensatz zum alten Regelwerk, bei dem die Schneehöhen an 23 Orten im Landkreis gemessen wurden, basiert die neue Norm auf den Werten von nur noch vier Mess-Stationen. "Das ist zwar die modernere Methode", meint Schwind, "aber es gibt zu wenige Stellen, um genaue Aussagen treffen zu können."
Wohin die hohen Grenzwerte führen können, zeigt ein absurdes Beispiel: Obwohl Solaranlagen von der Bundesregierung gefördert werden, könnte die neue Norm Photovoltaikzellen verhindern. Laut der Vorschrift wären die bereitstehenden Dachkonstruktionen möglicherweise nicht mehr geeignet, die zusätzliche Last rund 20 Kilogramm pro Quadratmeter aufzunehmen. Wenigstens seien bestehende Solarzellen nicht davon betroffen, versichert Schwind. "Für sie gilt Bestandsschutz."
Wenn man dagegen ein Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebauen möchte, können dagegen ebenfalls Reibungspunkte mit der neuen Bestimmung entstehen. "Das Gewicht des Dämm-Materials kann die entscheidende Mehrbelastung verursachen", sagt Schwind. Durch das Überschreiten des zulässigen Grenzwertes würde der Bauherr gegen die Norm verstoßen. "Das führt zu Rechtsunsicherheit, sobald das Haus verkauft oder vermietet wird."
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