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Gefängnis für Fahrt mit 2,25 Promille

Gefängnis für Fahrt mit 2,25 Promille

310.08.10|Lkr. Miesbach|Lkr. Miesbach|17
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Artikel: Gefängnis für Fahrt mit 2,25 Promille

Miesbach - Wer zum dritten Mal betrunken Auto fährt, der muss mit einer Haftstrafe rechnen. Das wollte eine Frau aus Miesbach kaum glauben - und kämpfte vor dem Landgericht.

Maria M. (43, Name geändert) aus Miesbach ist um keine Lüge und keine Schönfärberei verlegen. „Phasenweise geht’s mir sehr gut“, sagt sie zum Vorsitzenden Richter Oliver Ottmann, „dann trinke ich drei bis vier Wochen gar nichts.“ Wenn sie etwas trinke, dann nur kleine Mengen - „ein Glasl Wein“. Außerdem habe sie ihr Leben völlig geändert. Sie habe einen neuen Lebensgefährten und suche „massiv“ Arbeit. Sie werde auch bestimmt nicht wieder betrunken Auto fahren, beteuert sie. Das hatte sie bereits 2008 und 2009 gemacht - beim ersten Mal bekam sie eine Geldstrafe, beim zweiten Mal Bewährung. Doch als sie acht Monate später während der Bewährungszeit erneut mit 2,25 Promille und ohne Führerschein durch Miesbach kurvte, da reichte es dem Amtsgericht: Es verurteilte Maria M. zu einem halben Jahr Haft.

Die gelernte Bürokauffrau, die derzeit arbeitslos ist, konnte sich aber nicht vorstellen, dass sie wegen ihrer Trunkenheitsfahrten eingesperrt werden soll. Sie legte Berufung zum Landgericht München II ein und kämpfte um eine weitere Bewährung. „Es wäre am allerschlimmsten, wenn ich jetzt aus meinem Umfeld raus müsste“, sagt sie, „Es hat lang gedauert, bis ich da war, wo ich jetzt bin.“ Ihr neuer Freund, ein zwei Jahre älterer Logistiker, sei ihr eine große Stütze. Sie habe sich bei der Caritas für eine „Orientierungsgruppe“ angemeldet. Und sie schreibe Bewerbungen. „Ich will wieder im Berufsleben stehen.“ Sie habe wieder viel mehr Auftrieb.

Doch ihr Konstrukt aus Lippenbekenntnissen und Lügen fällt am Ende wie ein Kartenhaus in sich zusammen. So beteuert sie, am Tattag 11. Oktober 2009 einen Liter Wein getrunken zu haben, in der Zeit rund um die Tat höchstens einen halben Liter pro Tag. Das könne nicht sein angesichts der hohen Blutalkoholkonzentration, mit der sie noch Auto fahren konnte, betont der Vorsitzende. Selbst ihre Verteidigerin redet Maria M. ins Gewissen: „Es ist besser, Sie bedienen das Gericht jetzt mit der Wahrheit, wenn Sie noch einmal Bewährung bekommen wollen.“ Doch das fällt Maria M. schwer. Die Angaben über ihre Alkoholmengen erhöht sie nur zögerlich. Auch bei der Caritas hatte sie sich noch gar nicht angemeldet. Und ihre Sozialstunden waren nicht am Mobbing einer Kollegin gescheitert, sondern daran dass sie sich in der Früh „ein bissl Mut angetrunken“ hatte.

Ottmann legt ihr nahe, die Berufung zurückzunehmen. Er sieht keine Möglichkeit für Bewährung. Obwohl sie wusste, dass sie sonst ins Gefängnis muss, habe sie „ihren Hintern nicht hochgekriegt“. Sie sei „Vollalkoholikerin“ - und habe nie versucht, das Ruder rumzureißen. Erst als sie zugibt, dass sie in der Nacht sogar zweimal betrunken gefahren war - und das nächste halbe Jahr Haft droht -, nimmt Maria M. die Berufung zurück. „Nutzen Sie Ihre Chance“, gibt ihr Ottmann mit auf den Weg. Es gebe Therapiegruppen in der Haft. „Sie haben noch nichts begriffen.“

Nina Gut

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